Allgemein Rechts- und Innenpolitik

Kahrs und die SPD weichen den Datenschutz weiter auf!

Johannes Kahrs und die SPD-Fraktion machen sich in der Großen Koalition zum Erfüllungsgehilden der Adressenhändler. Kritik und Warnungen von Bundesverfassungsgericht und Datenschützern werden ignoriert und Wirtschaftslobbyisten triumphieren. SPD und Union stört das nicht.

Prestige-Projekte der Großen Unionskoalition wie die Vorratsdatenspeicherung haben eines gezeigt: sie bringen wenig. Doch der Eingriff in die Rechte der Menschen ist gravierend. So gravierend offenbar, dass viele Mitgliedsländer der Europäischen Union die Einführung verweigern. Und auch das Bundesverfassungsgericht ist skeptisch und hat in einem Eilverfahren Teile des Gesetzes gekippt.

Mit dem Datenschutz es die SPD- und Unionsfraktionen nicht so genau. Auch nach der jüngst beschlossenen, sogenannten „Verschärfung“ des Datenschutzes ist es Wirtschaftsunternehmen gestattet, listenmäßig erfasste Daten gewinnbringend weiter zu verkaufen.

Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung zeigt sich besorgt. Er hatte bereits im April 2009 gesehen und befürchtet, Wirtschaftsunternehmen und Lobbyisten würden massiv in das Gesetzgebungsverfahren eingreifen und den Gesetzesentwurf verwässern. Und tatsächlich: Private Daten dürfen z.B. nach wie vor ohne Einwilligung des Betroffenen weitergegeben werden – ein Triumph der Adressenhändler.

Johannes Kahrs feiert mit! Er verteidigt die Vorratsdatenspeicherung („unschön, aber notwendig“) und stimmte sowohl dem BKA-Gesetz als auch der laschen Umsetzung der Datenschutznovelle im Bundestag zu.

Die Sicherheit der Menschen in Deutschland darf nicht zu Lasten ihrer Freiheit gehen! Die Vorratsdatenspeicherung muss – und kann – durch effektive und verhältnismäßige Maßnahmen ersetzt werden (z.B. Quick-Freeze). Es wäre doch absurd, wenn die Sicherheits maßnahmen für unsere Freiheit so gestaltet werden, dass von der Freiheit nicht mehr viel übrig bleibt.

Datenschutz ist Bürgerrecht! Ich setze mich ein für eine wirksame Datenschutznovelle ein, die die Interessen der Menschen schützt und nicht die der Unternehmen.

2 Kommentare Neues Kommentar hinzufügen

  1. Hansjörg sagt:

    Hallo Farid,

    was hat denn die Vorratsdatenschutzspeicherung mit der Opt-Out-Regelung der neuen Datenschutznovelle bei postalischen Adressen zu tun? Bitte erkläre doch mal den Zusammenhang.

    Und wenn hier schon der Bundesdatenschutzbeauftragte erwähnt wird, dann sollte man auch richtig zitieren:
    „Denn die Novelle bringt echte Verbesserungen, die allerdings – wegen der komplizierten Regelungstechnik – nicht immer leicht zu finden sind.“
    http://www.bfdi.bund.de/bfdi_forum/showthread.php?t=79

  2. farid sagt:

    Lieber Jörg Schmidt,
    Danke für Deinen Kommentar und sorry für die kleine Verspätung, aber ist echt viel los in dieser Woche!

    Meine Kritik an der Opt-Out-Regelung und die an der Vorratsdatenspeicherung stehen tatsächlich in keinem direkten Zusammenhang mit der Datenschutznovelle. Den habe ich auch nicht hergestellt. Das in Deutschland seit 2005 herrschende Verbot von Opt-Out-Methoden wird von Adresshändlern schamlos hintertrieben. Es wäre Aufgabe der Bundesregierung gewesen, die Lücken im Gesetz mit der Datenschutznovelle zu schließen. Dies haben aber leider SPD und Union versäumt und das ist es, was ich kritisiere.

    Meine Kritik zur Vorratsdatenspeicherung findet sich im Artikel wieder, da auch (!) sie ein Beispiel für den schluderigen Umgang mit unseren Daten durch die Große Koalition ist. Peter Schaar habe ich übrigens durchaus korrekt zitiert. er wiederholt in der von Dir genannten Quelle die gleiche Kritik, wie ich sie in meinem Artikel darstelle.

    Lieben Gruß
    Farid
    PS: Bist Du eigentlich mit Deiner neuen HSV-Mannschaft zufrieden…? Meine St.Pauli-Jungs müssen auch noch eine Schippe drauflegen…

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