[kyte 334068/563318]
Ich habe mich gestern ohne Wenn und Aber für ein NPD-Verbot ausgesprochen.
Kritisiert habe ich allerdings den allzu beliebigen Umgang der Hamburger SPD mit dem Thema.
Seit vier Jahren regiert die SPD nun in Berlin mit der CDU. Da hätte sie längst einen Verbotsantrag in Karlsruhe einreichen können.
Weder die Hamburger Bürgerschaft noch der Hamburger Senat dürfen nach dem Grundgesetz einen solchen Antrag stellen. Deshalb ist es traurig, wenn der engagierte Kampf gegen den Rechtsextremis in Hamburg auf so platte Weise für Wahlkampfzwecke missbraucht wird.
Wenn Johannes Kahrs auf seinen Wahlplakaten fröhlich „NPD-Verbot jetzt“ fordert, ohne als Bundestagsabgeordneter einen Verbotsantrag durchgesetzt zu haben, dann ist das mehr als dreist.
Wir Grüne jedenfalls wollen einen Verbotsantrag, der seriös vorbereitet ist und klare Erfolgsaussichten hat. Eine zweite Niederlage in Karlsruhewürde wäre nur Wasser auf die Mühlen der Nazis.
Diese Rede passt zum bisherigen inhaltsfreien Wahlkampf der GAL.
Um inhaltlich die Grünen mal ein wenig aufzufrischen:
1. Die SPD-Innenminister von Sachsen-Anhalt und Berlin, Körting und Hövelmann, haben sich nicht nur bereit erklärt, sofort ihre V-Leute aus der NPD abzuziehen. Ferner haben sie sich klar für ein NPD-Verbotsverfahren ausgesprochen. Mit ihm die gesamte SPD-Bundestagsfraktion.
2. Die Grünen im Bundestag haben sich zusammen mit CDU/CSU und FDP gegen einen erneuten Verbotsantrag ausgesprochen, weil sie keine Erfolgsaussichten sehen. Um nicht verkehrt verstanden zu wissen: Ein NPD-Verbotsverfahren muss sehr gut vorbereitet sein. Ein weiteres Scheitern wäre für die Demokratie und den Kampf gegen Rechts schädlich. Aber es gar nicht zu versuchen, wäre nachlässig.
3. Ein kleiner Nachhilfeunterricht in Sachen Parteiverbotsverfahren: es bedarf einer 2/3-Mehrheit von Bundesrat oder Bundestag, um einen solchen Antrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. Es ist mir bislang entgangen, dass die SPD mittlerweile über eine solche Mehrheit in einem dieser Verfassungsorgane verfügt. Die CDU/CSU hat ein erneutes Verbotsverfahren bislang abgelehnt (wie bereits unter 2. erläutert). Die Unionsfraktion hat aber derzeit noch eine Sperrminorität. Jetzt Johannes Kahrs und der SPD wieder einmal zu unterstellen, an allem Übel dieser Welt Schuld zu sein, ist verlogen und dreist.
4. Warum, lieber Farid, hast du nicht einmal den Mumm gehabt, dich an der Abstimmung zu beteiligen?
Lieber Dennis,
gerne will ich zu Deinen Ausführungen Stellung beziehen. Das Thema ist mir zu wichtig, als dass es allein aus der Wahlkampfbrille gesehen werden sollte (wie auch in meiner Bürgerschaftsrede an die Adresse der SPD gesprochen).
Erstens ist die Bürgerschaft der falsche Ort, um ein NPD-Verbot auf den Weg zu bringen, weder dieser Landtag noch die Landesregierung hat ein Antragsrecht dafür in Karlsruhe.
Das können nur Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Aus meiner Sicht, sollte so ein Verbotsverfahren auch vom Bundesinnenminister losgetreten werden, der Bundestag sollte dies unterstützen.
Dass die SPD nicht allein die Mehrheit im Bundestag hat, ist wohl allen politischen Beobachtern nicht entgangen. Aber, wenn man etwas wichtig und richtig findet, dann organisiert man Mehrheiten dafür. Mit anderen Worten, wenn die SPD, dass nicht in der Bundesregierung und Bundestag durchsetzen kann, dann sollte sie nicht hilflos in die Landesparlamente ausweichen, einfach die falsche Tür.
Also, ich habe mich für meine Fraktion für ein NPD-Verbot ausgesprochen, wenn es aussichtsreich ist und nicht wieder die Gefahr droht, zu scheitern. Dann würde die NPD triumpfieren und uns Demokraten alt aussehen lassen. Der Innensenator hat sich nach meiner Rede ebenfalls für ein NPD-Verbot ausgesprochen.
Kommt es also zu einer Initiative des neuen Bundestages und des Bundesrates wird Hamburg da nicht abseits stehen.
Ich würde mich daher sehr freuen, wenn es nicht weiter Scheingefechte dazu gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Farid Müller