Wegen einer von der SPD durchgesetzten Anhörung verzögert sich die Gleichstellung von Ehepaaren und Lebenspartnern in Hamburg um mindestens einen Monat.
In Hamburg sollte zum Jahreswechsel die Gleichstellung von verpartnerten Beamtinnen und Beamten mit ihren verheirateten Kolleginnen und Kollegen in Kraft treten. Damit wäre die rechtliche Gleichstellung von Schwulen und Lesben in Hamburg zum 1.1.2010 vollendet gewesen. Der Schwarz-Grüne Koalition hatte die Gleichstellung bereits im Frühjahr beschlossen, sie muss aber als Gesetz vom Landesparlament verabschiedet werden.
Nun wird sich die Gleichstellung um mindestens einen Monat verzögern. Grund dafür: Die SPD hat für einen der Gesetzentwürfe, in denen die Gleichstellung neben anderen Fragen des Beamtenrechts beschlossen wird, eine zusätzliche Expertenanhörung durchgesetzt. Diese kann erst am 15. Dezember stattfinden, so dass das Landesparlament die Gesetze frühestens im Januar beschließen kann.
Farid Müller, lesben- und schwulenpolitischer Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion sagte dazu: „Für die Verpartnerten ist diese weitere Verzögerung ärgerlich und nicht nachvollziehbar. Offenbar sind der SPD ihre Interessen nicht wichtig. CDU und Grüne haben beschlossen, dass die Regelungen rückwirkend in Kraft treten kann, so dass die Betroffenen durch die Verzögerung keine materiellen Nachteile haben. Dennoch ist jede neue Verzögerung ärgerlich.“
Fakt ist, dass der Gesetzentwurf die Bürgerschaft bereits im Oktober erreicht hat und dass die Fraktionen ausreichend Zeit hatten, sich damit auseinanderzusetzen. Außerdem lagen die Stellungnahmen der Experten und Verbände schon mit dem Gesetzentwurf vor.
Hintergrund:
Derzeit berät die Hamburger Bürgerschaft zwei Senatsgesetzentwürfe (19/3757 und 19/4246) zur Neuregelung des Beamtenrechts. In diesen Gesetzentwürfen ist die komplette Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe enthalten. Dazu gehören unter anderem der Familienzuschlag, die Hinterbliebenenrente und die Beihilfe (Krankenversicherungszuschuss). Alle Leistungen werden rückwirkend zum Dezember 2003 gewährt. Das ist – mit Ausnahme von Berlin – bundesweit einmalig.
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