Lebenspartner werden gegenüber Eheleuten im Adoptionsrecht diskriminiert.
Das könnte sich ändern. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags kommt in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass dieses Verbot verfassungswidrig ist.
In Auftrag gegeben hat dieses Gutachten der grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck. Grundlage dafür war die neueste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht.
Die Karlsruher Richter hatten im letzten Jahr deutlich gemacht, dass sich Ehe und Lebenspartnerschaft in der auf Dauer angelegten Verantwortung nicht unterschieden.
Das gesamte Urteil und eine Bewertung finden Sie auf der Website von Volker Beck.