Allgemein Rechts- und Innenpolitik

Alkoholkontrollen: SPD will keinen Richtervorbehalt

LichtinSicht@flickr.com
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Absurder Streit um irreale Probleme in unserer Stadt

Einen absurden Streit leistet sich gerade die SPD-Opposition in der Hamburger Bürgerschaft. Weil unser Koalitionspartner CDU den Richtervorbehalt bei nicht einvernehmlichen Blutproben in Folge einer Alkoholkontrolle abschaffen wollen würde und wir dagegen halten, positioniert sich die SPD auf Seite der CDU, um die Koalition zu spalten.

So schnell werden Grundrechte geschliffen, nur um im politischen Parteienstreit taktisch einen Vorteil zu erringen. Wir Grüne haben ja keine Sympathien für Autofahrer unter Alkoholeinfluß, sondern wir wollen uns an das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus 2007 (§ 81 Strafprozessordnung) halten, welches einen Richtervorbehalt für nicht einvernehmliche Blutproben angeordnet hat. Die Polizei findet dieses Vorgehen gerne mal aufwendig und nervig und beeinflußt so auch die politische Landschaft.

Aber, ist dieser Richtervorbehalt, also die Einholung einer richterlichen Genehmigung für eine Blutentnahme beim angehaltenen Autofahrer, der das nicht will, wirklich ein Problem? Ich sage nein als rechtspolitischer Sprecher meiner Fraktion. Die Justizbehörde hat Ende des letzten Jahres den richterlichen Bereitschaftsdienst noch mal verstärkt, der nun rund um die Uhr erreichbar ist. Inzwischen vergehen maximal 1 Stunde zwischen erstem Kontakt von Polizei – Staatsanwaltschaft – zu Richtern und der entsprechenden Genehmigung. Derweil können die Autofahrer auf die Wache verbracht werden und dort auf die Antwort und die Blutentnahme warten. Die Polizei ist nicht mit Warterei blockiert und kann ihre Aufgaben weiterverfolgen. Sollten die Polizisten der Auffassung sein, das der Alkoholwert nur knapp an der erlaubten Grenze ist, können sie auch unter Hinweis auf Gefahr in Verzug, eine Blutentnahme ohne richterliche Genehmigung vornehmen lassen.

Das also die SPD ein Verfassungsgerichtsurteil, welches eben die Blutentnahme als einen erheblichen Eingriff in die persönliche Unversehrheit des Bürgers bewertet, ohne reale Not über Bord wirft, das sagt viel über das Bürgerrechtsbewußtsein dieser Partei aus.

Pressemitteilung OLG richterlicher Bereitschaftsdienst 1109

Senatspressemitteilung Richterliche Bereitschaft 210110

Artikel im Abendblatt

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