Senat legt Gesetzentwurf vor.
Im vergangenen Jahr hatte der vom grünen Justizsenator berufene Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Caspar festgestellt, dass die Videoüberwachung in den Hamburger Behörden keine ausreichende gesetzliche Grundlage hat. Der Senat hat deswegen einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet. Dieser wurde gestern vom Senat beschlossen und wird jetzt der Bürgerschaft zur Beratung zugeleitet.
Als rechtspolitischer Sprecher meiner Fraktion und Mitglied im Ausschuss für Datenschutz begrüße ich, dass der Senat die Videoüberwachung in den Behörden nun auf eine strenge gesetzliche Grundlage stellt.
Die kurze Zeit der Bildarchivierung von einer Woche sowie die strengen Voraussetzungen für eine Videoüberwachung halte ich ausdrücklich für richtig. Sobald der Gesetzentwurf der Bürgerschaft vorliegt, werden wir Abgeordnete ihn ausführlich beraten. Natürlich wird der Gesetzentwurf auch hier veröffentlicht.
Senatspressemitteilung zur Videoüberwachung
Ältere Posts zum Thema:
Strenge Kontrolle der Videoüberwachung in den HH-Behörden: Beschluß des Grün-Schwarzen Senats;mehr: http://tinyurl.com/32d6csg #FaridMueller
@FaridMueller zu Videokameras in Behörden http://tinyurl.com/32d6csg und n büschn Google-Bashing im Bundesrat http://tinyurl.com/2wq68ly
Eigentlich schreibt @FaridMueller ja "Senat betreibt illegale Kameras und legalisiert sie sich nun nachträglich" http://tinyurl.com/32d6csg
An sich schreibt @FaridMueller "Senat betreibt illegale Kameras und legalisiert sie nachträglich" http://tinyurl.com/32d6csg /via @hmpf22
[…] Videoüberwachung: Strenge Voraussetzungen in Hamburg […]