Allgemein Rechts- und Innenpolitik

Videoüberwachung: Strenge Voraussetzungen in Hamburg

P1020634@flickr.com Videoüberwachung Kamera

Senat legt Gesetzentwurf vor.

Im vergangenen Jahr hatte der vom grünen Justizsenator berufene Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Caspar festgestellt, dass die Videoüberwachung in den Hamburger Behörden keine ausreichende gesetzliche Grundlage hat. Der Senat hat deswegen einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet. Dieser wurde gestern vom Senat beschlossen und wird jetzt der Bürgerschaft zur Beratung zugeleitet.

Als rechtspolitischer Sprecher meiner Fraktion und Mitglied im Ausschuss für Datenschutz begrüße ich, dass der Senat die Videoüberwachung in den Behörden nun auf eine strenge gesetzliche Grundlage stellt. 

Die kurze Zeit der Bildarchivierung von einer Woche sowie die strengen Voraussetzungen für eine Videoüberwachung halte ich ausdrücklich für richtig. Sobald der Gesetzentwurf der Bürgerschaft vorliegt, werden wir Abgeordnete ihn ausführlich beraten. Natürlich wird der Gesetzentwurf auch hier veröffentlicht.

Senatspressemitteilung zur Videoüberwachung

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