2013 zahlt jeder Haushalt eine Rundfunkabgabe
Das neue Finanzierungsmodell könnte die GEZ schrumpfen und weniger Sponsoring für den öffentlich-rechtlichen Rundfunks bringen. Gestern haben sich die Rundfunkkommission der Länder und die Ministerpräsidenten auf eine Rundfunkabgabe geeinigt, aber der Teufel steckt im Detail der Umsetzung.
Wir Grüne befürworten seit Längerem die Abkehr von einer Rundfunkgebühr, die an die Empfangsgeräte gekoppelt ist. Die neue Abgabe soll pro Haushalt erhoben werden und bedeutet, dass dann die Gebühr nur einmal pauschal – unabhängig von der Art und Zahl der Geräte im Haushalt – bezahlt werden müsste. Gleichzeitig soll sie auch auf Betriebe ausgeweitet werden, abhängig von der Betriebsgröße. Wie immer bei solch komplexen Fragen, steckt der Teufel im Detail. Folgende Punkte machen mir als Medienpolitiker noch Sorgen und müssen im Einzelnen diskutiert werden.
Die Abgabe pro Haushalt stellt datenschutzrechtlich ein Albtraum für uns Grüne da. Die Meldedaten aller Bürgerinnen und Bürger müssten der GEZ zur Verfügung gestellt werden. Dies ist nicht hinnehmbar und es muss eine Lösung mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragten gefunden werden.
Gleichzeitig stellt sich die Frage wie der Begriff des Haushalts gehandhabt werden soll. Wie soll entschieden werden, wer zahlen muss, wenn mehrere Erwachsene in einem gemeinsamen Haushalt leben und gemeldet sind? Die Gebühr würde für alle gebührenpflichtigen Haushalte bei 17,98 Euro liegen, auch wenn bisher beispielweise nur 5,76 Euro für ein Radio oder neuartiges Rundfunkgerät gezahlt wurden – selbst, wenn gar kein Radio, TV oder Computer im Haushalt vorhanden ist. In Zukunft wird für die Bereitstellung des Programms von ARD, ZDF und Deutschlandfunk gezahlt und nicht mehr für die tatsächliche Nutzung. Da könnte es Proteste geben. Ist es gerechtfertigt, dass jeder Haushalt zahlen muss und niemand mehr individuell auf ARD und ZDF bewusst verzichten kann?
Noch ein kritischer Punkt: Den Sozialausgleich für die bisher befreiten Bevölkerungsgruppen soll zukünftig der Staat leisten – und so den Anstalten die Einnahmen sichern. Kirchhof schlägt in seinem Gutachten vor, zukünftig das Wohngeld als Kriterium für die Gebührenbefreiung zu nutzen. Dies garantiert noch Streit zwischen Bund und Ländern. Dieser darf jedoch nicht zu Lasten der bisher befreiten Bevölkerungsgruppen ausgehen.
Übrigens leider nicht Gegenstand der aktuellen Entscheidung ist die Debatte um die zukünftige Strategie der öffentlichen Sendeanstalten im Internet. Bisher dürfen sie nur sendungsbezogene Inhalte ins Netz stellen – um Verlagen keine Konkurrenz zu machen. Ich frage mich, ob das noch eine zeitgemäße Entscheidung ist. Ein breites öffentlich- rechtliches Internetangebot könnte die Akzeptanz für die neue Abgabe stärken
Leider sind die Ministerpräsidenten dem Kirchhof-Vorschlag nicht gefolgt, dann wäre das Abendprogramm von ARD und ZDF künftig frei von Werbung gewesen. Eine positive Folge, wie ich finde. Das könnte das Profil gegenüber den Privaten schärfen und die Qualität weiter steigern. Allerdings müssten die Datenschutzprobleme hier noch gelöst werden, damit die GEZ in Zukunft nicht länger als Schnüffel-Behörde wahrgenommen wird. Sie müsste eine reine Abrechnungsanstalt werden.
Wichtig ist, dass es bei der Umstellung nicht zu einer Gebührenerhöhung für die Menschen kommt und die Operation insgesamt kostenneutral über die Bühne geht. Das heißt aber auch, dass die Öffentlich-Rechtlichen nicht weniger Einnahmen als jetzt zur Verfügung haben sollen.
Es ist offensichtlich, dass das aktuelle Modell der Gerätebezogenheit sich vor dem Hintergrund der technischen Entwicklung der neuen Medien endgültig überholt hat. Eine Reform ist bitter nötig – auch wenn sie komplex und kompliziert werden sollte. Die Neuregelung der Abgabe soll ab 2013 wirksam werden.
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