Soziale Erhaltungsverordnung für St. Pauli kommt.
Auf Initiative der Koalitionsfraktionen CDU und GAL hat der Senat heute entschieden, das Verfahren zum Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung für St. Pauli in Gang zu setzen.
Das Ziel ist der Schutz angestammter Bewohnerinnen und Bewohner vor Verdrängung. Durch das Verfahren greift der Schutz mit sofortiger Wirkung.
In der GAL-Bürgerschaftsfraktion ist mein Kollege Horst Becker für Stadtentwicklung zuständig. Er setzt sich dafür ein, dass die Quartiersentwicklung sozial verträglich gesteuert wird: „Der soziale Wohnungsbau wird ausgebaut, Flächen stellen wir zukünftig noch schneller bereit. Soziale Brennpunkte werten wir schrittweise auf und stabilisieren sie.“
Auf der Liste der Stadtteile, die für eine Erhaltungsverordnung in Frage kommen, stehen jetzt noch Ottensen und die Schanze. Vor vier Wochen hat der Senat bereits das Verfahren zum Erlass einer Verodnung für St. Georg in gang gesetzt.
Kein Senat hat jemals in so weit reichendem Umfang die soziale Mischung ganzer Stadtgebiete in Angriff genommen, wie Schwarz-Grün.
Senatspressemitteilung zu St. Paulis Schutz vor Luxusanierungen
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