Kultur-, Medien- und Netzpolitik

Urheberrechtsgebühren für’s Singen in Kita’s?

http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/
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Stadt sollte sich für einen Rahmenvertrag stark machen

In der Diskussion um mögliche Gebühren für das Singen in Kita’s sind einige Fakten durcheinander geraten. Gleichzeitig stellt sich die Frage, welchen Handlungsspielraum hat das Bundesland Hamburg?Zum einen, das bloße Singen in Kita’s ist nicht gebührenpflichtig im Sinne der Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition. Erst, wenn Notenblätter zum Beispiel aus Notenbüchern kopiert werden, ist das Urheberrechtsgesetz tangiert. Und dies trifft auch nur Lieder, die wiederum urheberrechtlich geschützt sind. Die GEMA hat seit Januar 2010 das Mandat von der VG Musikedition mangels eigenen Außendienst übernommen, ihre urheberrechtlichen Ansprüche für sie wahrzunehmen.

Vorweg gegangen waren offenbar ergebnislose Gespräche über einen Rahmenvertrag zwischen den Kita-Organisationen in Deutschland und der VG Musikedition. Einen solchen gibt es aber bereits mit den Schulen über die Kultusministerkonferenz. Daraufhin hat nun die GEMA im Auftrag der VG Musikedition den Kitaträgern ein Angebot unterbreitet, welches z.B. für 500 Notenkopien einen Pauschalbetrag von ca. 56€ einmalig vorsieht. Die Realität in den Kita’s ist aber auch nicht vergleichbar mit den Schulen, da in vorschulischen Einrichtungen i.d.R. die Kinder gar keine Noten lesen können und diese eher für das Personal zum Vorsingen geeignet sind. Mit anderen Worten, sich die Kopienmengen sehr im Rahmen halten.

Bisher sind diese Noten aus Musikbüchern entnommen worden, mit deren Kauf bereits eben Nutzungsrechte im Sinne des Urheberrechts abgegolten waren. Werden aber nun aus diesen Büchern Notenkopien gezogen, greift erneut das Urheberrecht als Bundesrecht.

Als Musikexperte meiner Fraktion bin ich daher folgender Aufassung:“ Die Rechtslage ist in Hamburg nicht zu ändern, aber die Vertragslage mit der GEMA bzw. der Verwertungsgesellschaft Musikedition schon. Der Senat kann sich für einen Rahmenvertrag zwischen den Hamburger Kita’s und der Musikrechteinhaber stark machen. Dieser Vertrag könnte dann den tatsächlichen Nutzungsgewohnheiten in den Kita’s besser gerecht werden, als pauschale Gebühren. Ich bin sicher, das am Ende ein gerechterer Interessensausgleich steht als jetzt, in vielen Fällen sogar Null-Gebühren.“

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