Rechts- und Innenpolitik

Elektronische Fußfessel in Hamburg

Gefängnis

Vorsicht vor Scheinsicherheit!

Justizsenatorin Jana Schiedek hat heute überraschend bekannt gegeben, dass seit Wochen bereits eine elektronische Fußfessel in Hamburg bei einem ehemaligen Strafgefangenen eingesetzt wird. Am 14. Juni 2011 hatte der Senat beschlossen, dass sich Hamburg an der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) beteiligen wird.

Der Senat sollte die Wirkung einer solchen Maßnahme nicht leichtfertig überschätzen. Dieses System der Fußfessel garantiert keine Rund-um-die-Uhr-Überwachung, sondern zeichnet lediglich das Bewegungsprofil des Trägers auf. Dies kann bei Verdacht auf eine erneute Straftat mit in die Beweisführung einfließen. Die Hoffnung auf eine abschreckende Wirkung bleibt ungewiss.

Eine Maßnahme aber, die nicht präventiv wirkt, gibt Scheinsicherheit vor. Ehemaligen Sexualstraftätern, die keine erfolgreiche Therapie absolviert haben, mit einer schnelleren Strafverfolgung bei Rückfall zu drohen, geht an der Sache vorbei. Die Auslöser einer solchen Tat sind allein durch Strafandrohung nicht zu beherrschen. Ich habe meine Zweifel, ob dieser Eingriff in die Freiheitsrechte des Einzelnen in Abwägung mit dem Sicherheitsgewinn aller gerechtfertigt ist.

Senatspressemitteilung zur Fußfessel

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