Zielrichtung stimmt, Gesetzentwurf muss aber nachgebessert werden!
Nach dem Erfolg der Initiative für ein Hamburger Transparenzgesetz muss die Bürgerschaft beraten, wie Sie mit dem Anliegen umgeht. Ich halte die Zielrichtung der Initiative für richtig, dennoch haben zwei Hearings, eines meiner Fraktion und eines im Bürgerschaftsausschuss für Justiz und Datenschutz, diversen Verbesserungsbedarf ergeben.
Die Volksinitiative hat jetzt bis April Zeit, ihren Gesetzentwurf nachzubessern und dann zum Volksbegehren im Sommer anzumelden.
Das Anliegen der Initiative, eine staatliche Informationspflicht einzuführen, die Transparenz nicht erst auf Nachfrage der Bürgerinnen und Bürger herstellt, sondern aktiv im Netz zur Verfügung stellt, ist ein richtiger Schritt. Das bedeutet, dass der Staat sich aktiv um Transparenz bemühen muss.
Ich möchte mit meinen grünen Mitstreitern, ein möglichst weitgehendes, wirksames und rechtlich sauberes Transparenzgesetz mit erarbeiten. Wir müssen gemeinsam sicherstellen, dass das Gesetz langfristig trägt und es nicht hinterher in der Praxis heißt: ,Gut gemeint, aber schlecht gemacht.‘
Daher werden wir die Ergebnisse unseres eigenes Fachgesprächs wie auch der bürgerschaftlichen Anhörung sehr genau auswerten und gemeinsam mit der Initiative beraten, wie der Gesetzentwurf noch besser gemacht werden kann.
Einige Kritikpunkte, die schon bei der GAL-Anhörung deutlich wurden:
- Der Paragraf 3 des Entwurfs macht das Einhalten des Datenschutzes zur Ermessensfrage. Es bleibt die Frage offen, wie z.B. der besondere Schutz von Subventions- oder Zuwendungsempfängerinnen und –empfängern zu gewährleisten ist.
- Es muss klarer definiert werden, für welche Unternehmen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, die Transparenzinitiative gilt: Es sollte nur für die Unternehmen gelten, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen und bei denen die Stadt einen relevanten Einfluss hat (50+x Prozent der Anteile).
- Die Verwaltung benötigt mehr Zeit als im Vorschlag der Initiative vorgesehen, um Gutachten erst einmal intern auswerten zu können, bevor diese veröffentlicht werden
- Die Transparenzinitiative möchte bewusst in Dokumenten die Namen von befassten Beamtinnen und Beamten offenlegen – aus Sicht der GAL würde damit politische Verantwortung auf untere Ebenen geschoben.
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