Hamburg bekommt ein Referendum
Heute am 26. September 2012 wird endlich die Verfassungsänderung aus Dezember 2008 mit einer Verbindlichkeitsklausel in ordentliches Ausführungsgesetz umgesetzt und von der Bürgerschaft beschlossen. Hamburgs Volk erhält mit dieser Gesetzesänderung erstmals die Möglichkeit, über ein Referendum das Kippen eines Volksentscheids durch Bürgerschaft und Senat zu verhindern. Was sonst noch geändert wird….
Diese Änderungen wurden vom Volk wiederum über ein Volksentscheidsverfahren erzwungen. Hintergrund waren die Beschlüsse der damals alleinregierenden CDU, die die Volksentscheide zur Privatisierung der städtischen Krankenhäuser an Asklepios und zum neuen Wahlrecht kippte.
Wir Grüne haben dann in der schwarz-grünen Koalition die CDU dazu gezwungen, die Verbindlichkeitsklausel vom Bündnis für „Verbindliche Volksentscheide“ zu übernehmen. Parallel wurde bestimmt, dass Volksentscheide in der Regel an Bürgerschafts- und Bundestagswahlen stattfinden sollen, um eine hohe Beteiligung zu garantieren. Begleitet wird das mit einer Parlamentsquorum (Hürde), welches vorschreibt, dass die Beteiligung an der Wahl und am gleichzeitig stattfindenden Volksentscheid nicht auseinanderklaffen.
Neu ist auch, dass zukünftig das Transparenzgebot bei der Finanzierung von Volksentscheiden nicht unterlaufen werden kann. Ursache für die Schließung dieser Gesetzeslücke, war die Finanzierung der Volksentscheidskampagne des Vereins „Besseres Lernen“ von Rechtsanwalt (und inzwischen Abgeordneten) Scheuerl. Dieser hatte einfach eine Spendensammlungsorganisation gegründet, deren Einzelspenden an seinen Verein dann als Eine Summe gespendet wurde. Die zahlreichen Einzelspender blieben so anonym. Dies ist nun in Zukunft ausgeschlossen.
Eine weitere wichtige Änderung ist die Pflicht des Senates, einen drohenden Volksentscheid bei möglicher Verfassungswidrigkeit vom Hamburger Verfassungsgericht vor der Abstimmung prüfen zu lassen. Bisher war dies nur eine Kannklausel. Ein verfassungswidriger Volksentscheid hätte nach alter Bestimmung vom Volk beschlossen werden und im Nachhinein für ungültig erklärt werden können. Soweit soll es nun in Zukunft nicht mehr kommen können.
Insgesamt regelt diese Gesetzesnovelle das Verfahren zum Volksentscheid neu und modern, schließt Gesetzeslücken und gibt dem gesetzlichen Rahmen für die von der Verfassung jetzt geschützten Volksentscheide. Ein klarer Sieg der Hamburger Wählerinnen und Wähler, deren Abstimmung jetzt von ihren gewählten Vertretern nicht mehr einfach ignoriert werden kann.
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