Vor der entscheidenden Abstimmung am 27. März 2013 zur umstrittenen Gefängnisreform bauen die vier Oppositionsfraktionen der SPD mit einem neuen Vorschlag eine Brücke für eine parteiübergreifende Einigung. Bei einem Verzicht auf die Verlegung des Frauenvollzugs nach Billwerder würden die vier Fraktionen den geplanten Ausbau des Offenen Vollzugs in Glasmoor mittragen.
In den vergangenen Monaten gab es heftige Kritik an der geplanten Verlagerung des Frauenstrafvollzuges in den Hochsicherheitstrakt von Billwerder mit 650 Männern. Niemand in der Hamburger Justiz unterstützt die Pläne von Justiz- und Frauensenatorin Jana Schiedek, selbst ihre Vorgängerin Lore Maria Peschel-Gutzeit stellt sich gegen den Plan.
Die Verlagerung des Frauenstrafvollzuges ist nur ein Teilstück der SPD-Gefängnisreform. Der Ausbau des Offenen Vollzuges in Glasmoor dagegen wird von den Oppositionsfraktionen mitgetragen. Aus diesem Grund schlagen CDU, Grüne, FDP und Linke nun vor, diesen unumstrittenen Teil aus der Verabschiedung herauszunehmen und einvernehmlich zu verabschieden. Die umstrittene Zusammenlegung von Frauen und Männerstrafvollzug in Billwerder soll jedoch ausgesetzt werden.
Wir die vier Oppositionsfraktionen in der Bürgerschaft verweigern sich nicht der Erkenntnis, dass im Hamburger Strafvollzug Gefängnisplätze abgebaut werden müssen, und trägt daher eine Schließung des Hauses 3 in Billwerder und die damit verbundenen Einsparungen von ca. 870.000 Euro mit. Im Haushaltsausschuss musste der Senat einräumen, dass diese Einsparung auch ohne eine Verlagerung des Frauenstrafvollzuges erreichbar ist. Es kam sogar heraus, dass die Verlagerung des Frauenstrafvollzuges nach Billwerder zu Mehrkosten führt, um die Trennung und den Schutz der Frauen von den Männern zu gewährleisten. Auch vor diesem Hintergrund ist ein Verzicht auf diese umstrittene Maßnahme auch aus finanzieller Sicht sinnvoll. Hinzukommen eingesparte 3 Mio. Euro Investitionskosten für den Umbau des Hauses 3 in Billwerder für den Frauenstrafvollzug. Diese Mittel werden an anderer Stelle, etwa in der Sanierung der U-Haft oder beim Jugendstrafvollzug auf Hahnöfersand dringender benötigt.
Am Ende muss nicht dieser Senat die Folgen der umstrittenen Maßnahme tragen, da die Umbaumaßnahmen erst 2015 beendet sein sollen und der Umzug der Frauen erst nach der nächsten Bürgerschaftswahl wahrscheinlich ist. Gerade diese Situation erfordert aber ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den Fraktionen in der Bürgerschaft und damit einen Gefängnisfrieden, um die strukturellen Folgen von Regierungshandeln auf eine breite politische Akzeptanz zu stützen.
Wir werden deshalb heute die zweite. Lesung der Abstimmung verhindern und der SPD Zeit für ein Nachdenken über einen parteiübergreifenden Gefängniskompromiss geben.
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