Der Deutsche Bundestag tut es, die Landtage Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz tun es und die Bremische Bürgerschaft tut es, ….sie alle bieten schon die Öffentliche Online Petition an. Bisher können nach dem Hamburger Volkspetitionsgesetz nur Unterschriften (mindestens 10.000) gesammelt und bei der Hamburgische Bürgerschaft eingereicht werden. Dann erhält die oder der Petent/in die Möglichkeit das Anliegen in einem Ausschuss den Abgeordneten vorzutragen. Gestern lud ich als verfassungspolitischer Sprecher meiner Fraktion zu einem Expertenhearing für eine Umsetzung auch in Hamburg.
Eingeladen waren Experten aus dem Deutschen Bundestag, aus Bremen, von Mehr Demokratie und vom Bürgerportal openPetition. Der Deutsche Bundestag war das erste deutsche Parlament, welches 2005 (auf Grünen Wunsch) öffentliche Massenpetitionen per Mausklick eingeführt hat. Seitdem sind einige Landtage und die Bremische Bürgerschaft nachgezogen.
Warum nun auch in Hamburg? Ganz einfach, Unterschriften für ein Anliegen sammeln, wollen wir nicht abschaffen oder gering schätzen. Doch inzwischen wird das Internet von vielen Bürgerinnen und Bürgern, um sich politisch einzumischen und zu informieren. Wenn das so ist, sollte Hamburg als selbsternannte Internetstadt da nicht zurückstehen, wenn es um aktive Bürgerbeteiligung geht. Zumal Einzelpetitionen in Hamburg schon per Mail möglich sind.
Wir wollen daher die Volkspetition um das Instrument einer Onlinebeteiligung ergänzen, darum ging es gestern Abend beim Expertenhearing im Rathaus. Themen gibt es genug, schauen Sie einfach mal bei openPetition rein, da liegen schon einige Petitionen für Hamburger Themen vor. Auch wollen wir prüfen, ob nicht auch auf Bezirksebene eine Online Petition Sinn macht.
Ganz besonders interessant war die Information, dass Bremen gerade an einem Weg arbeitet, der die Unterschriften für eine Online Petition auch für ein mögliches Volksbegehren anrechnet. Dies ist insofern interessant, weil wenn die Bürgerschaft der Petition nicht folgen will, es nur den Weg des Volksentscheids gibt, es gegen die Mehrheit in der Bürgerschaft auch durchzusetzen. Das muss zwar nicht Konsequenz sein, wenn eine Petition nicht übernommen wird, denn manchmal gibt es auch einsichtige Gründe, warum etwas nicht geht oder sinnvoll ist. Dennoch sind natürlich die technischen Sicherheitshürden für so eine Variante ungleich höher, als einfach nur eine Petition mitzuziehen. Ich warte daher mal gespannt, was die Bremer Regierung da jetzt ausheckt….
Wie geht es nun weiter? Mein Ressort wird jetzt die Ergebnisse der Anhörung auswerten und dann die Gesamtfraktion damit befassen. Sobald die Grüne Fraktion sich auf einen Weg zur Einführung einer Online Petition auch für Hamburg entschieden hat, gebe ich das auch bekannt.