Wahlrecht

Moderate Sperrklausel soll Bezirksparlamente stark halten

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SPD, CDU und wir Grünen wollen die auch schon bei der letzten Wahl geltende moderate 3% Sperrklausel für die Bezirksversammlungen in der Hamburger Verfassung verankern. Anfang des Jahres hatte das Hamburger Verfassungsgericht diese Regelung aus dem Wahlgesetz gekippt. Auch viele grüne Bezirkspolitiker fürchten, dass der Wegfall dieser moderaten Sperrklausel und der vermutlich sinkenden Wahlbeteiligung das Gegenteil einer Stärkung der Bezirksparlamente rauskommt.

Und natürlich ist meine Motivation auch eine Wiederherstellung des Wahlrechtskompromiss aus dem Jahr 2009. Hier hatten sich die in der Bürgerschaft vertretenen Parteien (CDU, SPD, Grüne und Linke) mit dem Verein Mehr Demokratie auch auf diese 3% geeinigt. Beide großen Parteien, SPD und CDU, hatten deutlich gemacht, dass sie diesen Kompromiss durch das Verfassungsgerichtsurteil als für sie nicht mehr bindend betrachten.

Aber abseits solch politischer Betrachtungen, gibt es tatsächlich eine reale Sorge vor einer Schwächung der Hamburger Bezirksparlamente. Denn Ziel der Abkoppelung dieser Bezirksversammlungswahlen, die bisher immer im Windschatten der Bürgerschaftswahl stattfand, war ja ein stärkerer Wählerblick auf die Bezirkspolitik in Hamburg.

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Wenn nun also die Wahlbeteiligung durch die Zusammenlegung mit der Europawahl in etwa auf das Niveau (34% in 2009) vergangener Jahre sinkt, dann wirkt bei gleichzeitigem Wegfall der 3% Sperrklausel dies besonders drastisch. Es werden eine Vielzahl von Kleinstparteien und Einzelpersonen einziehen, denn ein Mandat ist dann schon bei 0,6 % möglich, siehe auch unten die Berechnungen des Landeswahlleiters.

Nur, die Hamburger Bezirksparlamente sind eben nicht vergleichbar mit anderen Kommunalparlamenten,weil Hamburgs Bezirke nur Verwaltungseinheiten sind, aber keine selbstständigen Kommunen. Das bedeutet nun übersetzt auf die Wirklichkeit in den Bezirken, dass die Verwaltung arbeiten kann, bis sich die Bezirksversammlung durch einen Mehrheitsbeschluss einmischt. Kommt aber nun durch die Zersplitterung der Bezirksparlamente keine Mehrheit zustande, können die gewählten Bezirksabgeordneten ihr vom Volk verliehenes Mandat gegenüber der Verwaltung gar nicht nutzen und einbringen. Das wäre dann eben die o.g. Schwächung der Bezirksparlamente und genau das Gegenteil, was politisch, auch von Mehr Demokratie gewünscht war.

Die konkrete Schwächung entsteht zum Beispiel schon dann, wenn es viele Kleinstparteien von NPD, über Republikaner, Bibeltreuen Christen, AfD usw. gelingt ein oder zwei Mandat (e) zu bekommen. Denn diese Abgeordnete haben kein Stimmrecht in den Ausschüssen, aber im Plenum. Was nun wiederum dazu führt, dass die Ausschussmehrheiten nicht mit den Mehrheiten im Plenum übereinstimmen. Alles muss also noch mal in der Vollversammlung diskutiert und abgestimmt werden.

Da die Bezirksparlamente aber keine Berufsparlamente sind, sondern nur ehrenamtlich mit Aufwandsentschädigung tagen, ist klar, das die Zeit so einer Vollversammlung nach hinten begrenzt ist. Vieles Wichtiges wird nicht mehr behandelt und entschieden. Und das bedeutet, dass die Bezirksverwaltung einfach ungestört arbeitet und entscheidet, ohne Bürgerinteressen wahrnehmen zu können.

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