Medienberichten zufolge will der Deutsche Bundestag den Weg für freies WLAN ohne Störerhaftung freimachen. Bisher waren nur wenige WLAN-Anbieter davon ausgenommen und selbst dann war noch ein Mindestmaß an Registrierung notwendig. Dies hat Deutschland in puncto Digitalisierung und freies Internet im internationalen Vergleich weit zurückgeworfen. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion begrüßt diese späte Einsicht, die für Hamburg eine besondere Bedeutung hat.
Störerhaftung bedeutet, dass ein Anbieter von einem WLAN-Hotspot für mögliche Vergehen seiner NutzerInnen unter Umständen haften muss – beispielsweise wenn diese illegal Filme oder Musik kopieren. Die Störerhaftung gilt als Hauptgrund dafür, dass es in Deutschland deutlich weniger frei zugängliches WLAN gibt als in vielen anderen Ländern.
Nach drei Jahren Großer Koalition und drei Internet-Gipfeln bewegt sich der Bund endlich in Sachen Störerhaftung. Diese überfällige Entscheidung ist auch für die WLAN-Stadt Hamburg von besonderer Bedeutung. Die großen Mobilfunkanbieter hatten Hamburg als Testmarkt für flächendeckendes WLAN ausgesucht. Ein Hamburger Anbieter ist gerade dabei, die gesamte City mit kostenlosem WLAN rund um die Uhr zu versorgen. Der Wegfall der Störerhaftung wird auch der Hochbahn bei ihren WLAN-Plänen helfen. Deswegen ist diese Entscheidung ein netzpolitischer Segen für Hamburg