Auf Vorschlag von uns Grünen und der SPD hat sich die Bürgerschaft gestern für eine rasche Umsetzung des Karlsruhe-Urteils im Bund und in Hamburg ausgesprochen. Die Entscheidung zu dem Antrag war einstimmig bei Enthaltung der Abgeordneten der AfD. Es ist ein tolles Zeichen, dass wir in Hamburg die Selbstbestimmung von Inter- und Transpersonen Ernst nehmen und eine gute Umsetzungen der Vorgaben aus dem Bundesverfassungsgericht einfordern! Ich freue mich sehr, über die breite Unterstützung und über die kommenden Verbesserungen für Inter- und Transmenschen. Nun muss die GroKo in Berlin handeln!
In einem Urteil vom 10. Oktober 2017 hatte das höchste deutsche Gericht entschieden, dass die Regelungen des Personenstandsgesetzes nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ gebe es keine dritte Möglichkeit, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen – hier müsse der Gesetzgeber tätig werden und eine dritte Option schaffen. Er soll entweder generell auf einen Geschlechtseintrag verzichten oder es aber eine weitere Geschlechtsbezeichnung neben männlich und weiblich ermöglichen, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen, die sich nicht einem Geschlecht zuordnen können oder wollen, sicherzustellen.
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