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Massvolle Änderungen im Hamburger Wahlrecht

Im April haben wir uns in der Bürgerschaft in einem breiten Bündnis von SPD, Linksfraktion, FDP und uns Grünen auf maßvolle Anpassungen im Hamburger Wahlrecht verständigt. Weil die Hamburger Verfassung für die Änderung des Wahlrechts eine Zweidrittelmehrheit vorsieht, haben wir uns mit den vier Fraktionen auf einen Änderungskatalog geeinigt, der einige Misstände auflöst und viele Verbesserungen bringt. Dabei war auch der Verein Mehr Demokratie, die Initiatoren der Volksinitiative „Faires Wahlrecht“. CDU und AFD stimmten dagegen. Die CDU will das Wahlrecht wieder massiv zurückdrehen und die Einflußmöglichkeiten der Hamburgerinnen und Hamburger auf der Landesliste mit einer statt bisher 5 Stimmen einschränken. Das hätte im Ergebnis zu einem neuen Volksentscheid – Bürgerschaft gegen Volksini – über das Wahlrecht geführt. Aber als Opposition muss man ja sein politisches Handeln nicht zu Ende denken…

Hier eine Übersicht der Änderungen, die wir vorgenommen haben:

  • Heilung ungültiger Stimmen auf der Landesliste: Werden mehr als 5 Stimmen auf einer Landesliste abgegeben und ist der Wählerwille klar zu erkennen, so werden diese den Gesamtstimmen dieser Liste zugerechnet. Der Stimmzettel gilt sodann als gültig. Hier orientieren wir uns  Regelungen anderer Bundesländer. Und senken so den Anteil ungültiger Stimmen (letzte Wahl 2,8%)
  • Verringerung der KandidatInnen auf der Wahlkreisliste: Zukünftig müssen für die Reihenfolge der Stimmzettel nach letztem Wahlergebnis nur noch so viele KandidatInnen aufgestellt werden, wie Mandate im Wahlkreis zu vergeben sind (bisher doppelt so viele). Das „entlastet“ insbesondere die Stimmzettel der Bezirkswahlen, wo kaum KandidaTinnen bekannt sind.
  • Teilhabe von Menschen mit Behinderung: Ab sofort wird es keinerlei Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderung in Hamburg geben. Ausnahme bleiben Menschen, die in Folge eines richterlichen Beschlusses kein Wahlrecht besitzen. Das trifft zwar nur ca. 200 Personen, ist aber ein großer bürgerrechtlicher Schritt nach vorne.
  • Angaben zu Beruf und Wohnortstadtteil: Zukünftig müssen sich KandidatInnen in den Wahlkreisen öffentlich vor der Wahlkreis-Versammlung ihrer Partei zu Berufsnennung und Wohnortstadtteil äußern. Spätere Abweichungen haben aber keine rechtlichen Konsequenzen. Trotzdem soll der soziale Druck, hier keine falschen Angaben zu machen damit steigen.
  • Mehr zugewählte BürgerInnen in den Fachausschüssen auf Bezirksebene: Jede Fraktion kann die Hälfte ihrer Sitze in den Fachausschüssen mit andere EinwohnerInnen aus dem Bezirk benennen. Es muss aber sichergestellt werden, dass mindestens 50% der Ausschussmitglieder zur BV wählbar sind.
  • Öffnung der Regionalausschüsse: Jede Fraktion kann in den Regionalausschüssen so viele zugewählte BürgerInnen benennen, wie sie es für erforderlich hält. Bei mehreren Sitzen, muss eine Person BV-Mitglied sein. Die Beschränkung auf die Einwohnerstadtteile des Regionalausschusses entfällt, es zählt der BV-Wohnsitz. Beides führt zu mehr Bürgerbeteiligung vor Ort.
  • Benachteiligungsverbot der Bezirksabgeordneten: Analog zu den Bürgerschaftsabgeordneten dürfen BV- Abgeordneten zukünftig bei der Ausübung ihres ehrenamtlichen Mandates keinerlei Benachteiligungen erfahren und müssen im konkreten Bedarfsfall von der Arbeit befreit werden.
  • Streichung der Unvereinbarkeit v. Beamten mit Hoheitsbefugnis: Bisher waren Beamtinnen und Beamte mit hoheitlichen Befugnissen von der Wahl zur BV oder zur Benennung als zugewählte Bürgerinnen und Bürger ausgeschlossen. Dieses Verbot wird ersatzlos gestrichen.
  • Wahlkreis-KandidatInnenaufstellung in bis zu 3 Wahlkreisen: Wegen der oft sehr kleinen Wahlkreise im Bezirksversammlungswahlgesetz haben kleine Parteien oft Probleme, mindestens drei wahlberechtigte Parteimitglieder zur Aufstellung zu finden. Deswegen soll es zukünftig die Möglichkeit für die Parteien in jedem Bezirk geben, dass KandidatInnen-Aufstellungen in bis zu 3 benachbarten Wahlkreisen möglich sind. Die Parteien sind frei, den Weg dahin zu organisieren.

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