Hamburg baut seit Jahren gegen die Wohnungsnot an. Inzwischen sollen bis zu 10.000 Wohnungsgenehmigungen jährlich erfolgen. Viele Wohnungsinhaber wollen aus dieser Knappheit privat Geld scheffeln und vermieten ganz oder teilweise diese als Ferienwohnungen. AIRBNB lässt grüßen. Dagegen will der Senat nun vorgehen! Hamburg reagiert auf die Veränderungen der letzten Jahre in dem Bereich der Ferienwohnungen, wodurch inzwischen ganze Wohnungen dauerhaft dem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt der Stadt entzogen werden. Aus kurzfristigen Vermietungen im privaten Rahmen hat sich ein lukratives Geschäftsmodell mit illegalen Ferienwohnungen entwickelt. Zuletzt war die Kontrolle der Angebote regelmäßig schwierig, weil die Vermieter die Wohnungen bislang im Internet anonym anbieten können. Das ist nun als Gesetz noch in diesem Herbst/Winter geplant:
- Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass jeder, der seine Wohnung an kurzfristig wechselnde Nutzer, z.B. als Ferienwohnung, anbieten möchte, sich vorher registrieren lassen muss und dann eine „Wohnraumschutznummer“ erhält. Diese muss bei jedem Angebot und bei jeder Werbung für das Angebot gut sichtbar angeben werden. Außerdem muss jede einzelne Vermietung spätestens zehn Tage nach ihrem Beginn gemeldet werden.
- Das neue Wohnraumschutzgesetz sieht eine Verkürzung der dann legalen Vermietungszeit auf maximal acht Wochen vor
- Legal darf ebenfalls als Ferienwohnung vermietet werden, wenn davon weniger als 50% der Wohnung betroffen sind.
- Zukünftig müssen auch die Betreiber von Ferienwohnungsportalen sicherstellen, dass nur Angebote mit Wohnraumschutznummer auf ihren Portalen veröffentlicht werden. So werden auch lukrative Portale von Anbietern wie z. B. Airbnb, in die Pflicht genommen.
- Der Bußgeldrahmen wird von bis zu 50.000 Euro auf bis zu 500.000 Euro erhöht.
- Damit das Gesetz auch am Ende durchgesetzt werden kann, werden 8 neue Stellen in den Bezirken für den Wohnraumschutz geschaffen.
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