Unter der Überschrift „Hamburg handelt und hilft“ hat der Hamburger Senat heute einen Schutzschirm für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen mit insgesamt neun Sofortmaßnahmen vorgestellt.Der Bund hatte bereits sehr schnell ein milliardenschweres Hilfsprogramm im steuer- und arbeitsmarktpolitischen Bereich auf den Weg gebracht, jetzt ziehen wir auch in Hamburg nach. Das musste jetzt alles sehr schnell gehen und ich bin froh, dass wir auf politischer Ebene so kurzfristig gute und wichtige Maßnahmen lostreten konnten. Bei Fragen gibt es natürlich weiterhin die bekannten Mailadressen und Hotlines Antworten.
Hier die Maßnahmen des Schutzschirmes kurz zusammengefasst:
1. Hamburger Corona Soforthilfe (HCS): Soforthilfeprogramm mit de IFB für kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler auf, die durch das Virus in eine existenzbedrohende Schieflage oder existenzgefährdende Liquiditätsengpässe geraten sind. Es geht um direkte, echte Zuschussmittel in Höhe von 2.500 € (Solo-Selbständige), 5.000 € (weniger als 10 Mitarbeiter), 10.000 € (10-50 Mitarbeiter) und 25.000 € (51-250 Mitarbeiter).
2. Corona-Sofortmaßnahmen der einzelnen Behörden: Dazu gehören 10 Millionen Euro für die Gesundheitsbehörde, die davon unter anderem Desinfektionsmittel, Schutzkleidung und neue Tests für Covid-19 anschaffen wird, und 25 Millionen Euro für die Behörde für Kultur und Medien, die damit kulturelle Einrichtungen wie Privattheater oder Musik-Clubs in Hamburg unterstützt, da diese aktuell sehr in Mitleidenschaft gezogen werden.
3. Hilfen unserer Förderbank: Mit dem HamburgKredit-Liquidität (HKL) wollen wir zielgerichtet kleine und mittlere Unternehmen mit einem Kreditvolumen von je bis zu 250.000 Euro ausstatten und damit die Liquiditätssituation entspannen kann. Dazu wird es für den IFB-Förderkredit Kultur und den IFB-Förderkredit Sport einen Kreditrahmen von in der Regel bis zu 150.000 Euro geben. Und das ganz unbürokratisch.
4. Hilfen unserer Bürgschaftsgemeinschaft: bis Ende des Jahres verbessern wir für kleinere und Kleinstunternehmen den Zugang zu Betriebsmittelfinanzierungen: Bei der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH wird der Bürgschaftshöchstbetrag von derzeit 1,25 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt und die Zugangsbedingungen werden erleichtert.
5. Steuerliche Hilfen: Zwischen Bund und Ländern ist der Corona-Erlass für steuerliche Hilfen abgestimmt und startet sofort: Liquiditätsengpässe bei Unternehmen werden durch die zeitweise Suspendierung steuerlicher Pflichten, durch zinslosen Stundungen bei Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer, bis Ende des Jahres abgefedert. Evtl, kommt es dann auch zu einem Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen.
6. Gebührenrechtliche Hilfen für Gewerbetreibende: Mit einem Corona-Gebührenrundschreiben wird Hamburg die Möglichkeit für Stundungen und Erlasse städtischer Gebühren für Unternehmen, Gewerbetreibende und sonstige betroffene Institutionen erweitern, die durch die städtische Allgemeinverfügung in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit eingeschränkt sind.
7. Hilfen für Gewerbemieter: Zinslose Stundung für Mieter: Unternehmen und Institutionen, die gewerbliche Mieter in städtischen Immobilien sind und von den aktuellen Maßnahmen belastet werden, können ihre Miete auf Antrag bei ihrem jeweiligen Vermieter vorerst bis zu drei Monate zinslos gestundet bekommen.
8. Finanzierungssicherheit für Zuwendungsempfänger: Die Zuwendungsempfänger der Stadt können sich weiter darauf verlassen, dass trotz der die Arbeit einschränkenden städtischen Allgemeinverfügungen die Zuwendungen weiter ausgezahlt werden.
9. Vereinfachungen im Vergaberecht: Befristet bis Ende des Jahres wird die Wertgrenze für Verhandlungsvergaben über Liefer- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus bis zum EU-Schwellenwert von aktuell 214.000 EUR festgesetzt.
10. Liquidität für Auftragnehmer und Lieferanten der Stadt sichern: Um die Liquidität der betroffenen Unternehmen zu stärken, wird die Stadt eingehende Rechnungen von Lieferanten über die Kasse.Hamburg nicht erst zur Fälligkeit, sondern sofort begleichen.
Ausführlich gibt es die Eckpunkte zum Schutzschirm hier nachzulesen.
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