Lesben, Schwule und Transgender

Hamburg will Ergänzung von Art. 3 GG um sexuelle Identität

In der Bürgerschaft haben die Fraktionen von SPD, Grünen und Linke einen Antrag eingebracht, mit dem der Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität ergänzt werden soll.

Der Antrag will erreichen, dass in Bundestag und Bundesrat eine längst fällige Änderung des Artikel 3 herbeigeführt wird. Er würde endlich einen grundgesetzlichen Schutz für queere Menschen bedeuten. Und das ist längst nötig!

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Das ist die Form des Art. 3 Abs. 3 GG des Parlamentarischen Rates 1948/49, die neben dem allgemeinen Gleichstellungsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen wurde. 1994 wurde zudem noch die Gruppe von Menschen mit Behinderung ergänzt. Neben der Behinderung fehlt jetzt bloß noch das Merkmal einer Bevölkerungsgruppe, die 75 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges noch immer nicht im Diskriminierungsverbot des GG erwähnt wird: die sexuelle Identität.

Wir haben den Antrag als Regierungskoalitionen von Grünen und SPD zusammen mit der oppositionellen Linksfraktion gestellt, am Ende stimmte sogar die CDU-Fraktion unerwartet für unseren Antrag, sodass alle demokratischen Fraktionen im Haus zustimmten. Das ist ein starkes Zeichen – vor allem weil es an den Stimmen der Union, also von CDU und CSU, auf Bundesebene hängen wird, wenn wir diese Änderung herbeiführen wollen. Denn für eine Verfassungsänderung braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit.

Hier könnt ihr meine Rede, in der ich die CDU dazu aufforderte, bei der Frage endlich im Jahr 2020 anzukommen, nachschauen:

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