Eltern intergeschlechtlicher Kinder dürfen jetzt keine geschlechtsangleichenden Operationen bei den Kindern mehr vornehmen lassen, außer wenn der Eingriff medizinisch nicht aufschiebbar ist und von einer interdisziplinären Kommission befürwortet wird.
Dieser Beschluss im Bundestag ist ein erster Schritt, reicht aber nicht aus. Es bräuchte ein konsequentes Verbot von Behandlungen ohne medizinische Indikation und ohne selbstbestimmte Entscheidung des Kindes! Den Kindern werden weiter grundlegende Rechte genommen, die Behandlungen sind oft irreversibel und sind oft traumatisch für das weitere Leben. Das wird es aber wohl erst mit einer neuen Regierung nach der Bundestagswahl im September geben.
Zu Erklärung: Intergeschlechtliche Menschen werden mit körperlichen Merkmalen verschiedener Geschlechter geboren. Häufig werden sie im frühen Kindesalter zwangsweise „geschlechtsanpassenden“ Operationen unterzogen. Der Bundestag will das mit der aktuellen Änderung verbieten, missachtet aber weiterhin das Selbstbestimmungsrecht der Kinder. Die Entscheidung liegt weiter bei den Eltern – unabhängig von der medizinischen Indikation. Zudem entscheiden Ärzt*innen über „Varianten der Geschlechtsentwicklung“.
Den weiter gehenden Grünen Gesetzesentwurf aus dem letzten Jahr gibt es hier.
Den Grünen Entschließungsantrag zum aktuellen Beschluss gibt es hier.