Nach Kennzeichenprüfungen und Bewohnerbefragungen steht nun fest: ab 16. November werden Bewohnerparkzonen in St. Georg eingerichtet.
St. Georg bekommt die langersehnten Bewohnerparkzonen für die Lange Reihe, dem Steindamm und dem Münzviertel. Wer wann wie lange kostenfrei parken darf wird in dieser Grafik dargestellt:
Aufgrund des hohen Parkdrucks in den benannten Gebieten haben sich rund 84 Prozent der vom LBV befragten Bewohnerinnen und Bewohner in einer Vorab-Befragung für die Einrichtung der Bewohnerparkgebiete ausgesprochen – das ist einer der höchsten Zustimmungswerte in Bezug auf das Bewohnerparken.
Ab dem 5. Oktober 2021 können Bewohner*innen ihre Parkausweise online oder direkt an allen LBV-Standorten beantragen. Mit dem Bewohnerparkausweis sind sie von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer, innerhalb der in Kraft tretenden. Zonen, ausgenommen. Das Parken bleibt auch für Nicht-Bewohnende gegen Gebühr möglich.
Im Bereich abseits des Hauptbahnhofs gilt eine Parkscheinpflicht von 2,50 Euro je Stunde. Insgesamt besteht die Möglichkeit für maximal 10 Euro je Tag ein Tagesticket zu erhalten. Dies gilt täglich zwischen 09 und 22 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten stehen allen Nutzer*innen die öffentlichen Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Und Gewerbetreibende können für ihre betriebsnotwendigen Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen beantragen. Dies ist auch online möglich.
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