Das Vorkaufsrecht als Instrument gegen Spekulanten, wurde vom Bundesverwaltungsgericht am 9. November gekippt. Auch für Hamburg ist das ein schlechtes Zeichen, denn die Stadt hatte in den letzten Jahren – u.a. auch auf St. Pauli und in Hamm – davon Gebrauch gemacht. Nun drängen Hamburg, Berlin und München gemeinsam auf eine Neuregelung.
Hamburg ist die Stadt mit den meisten Gebieten der Sozialen Erhaltensverordnung – das Instrument der Stadtentwicklung im deutschen Baurecht, um Quartiere und Stadtteile vor Vertreibung und Luxussanierungen zu schützen. In Hamburg-Mitte, u.a. auf St. Pauli, der Neustadt, St. Georg ist es schon seit Jahren eingeführt.
Auch hier hat der rot-grüne Senat in den letzten Jahren zum letzten Mittel – dem Vorkaufsrecht – gegriffen, wenn Spekulanten bisher bezahlbare Wohnungen umwandeln wollten und sich den Anordnungen der Bezirksverwaltung widersetzten.
Nun hat auf Klage eines solchen Investors in Berlin, das Bundesverwaltungsgericht diesem Kläger leider Recht gegeben, sodass das Vorkaufsrecht mit dem Ziel zukünftig Umwandlungen in teure Eigentumswohnungen oder luxussanierten Mietwohnungen zu unterbinden.
Natürlich ist das zuvorderst ein Problem von Großstädten und Metropolen und damit auch folgerichtig, dass sich die größten deutschen Millionenstädte da gemeinsam auf den Weg machen. Hoffen wir, dass der Bund hier schnell Abhilfe schafft, bevor die Spekulanten Morgenluft wittern….
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