Zur letzten Bürgerschaftssitzung hat die AfD-Fraktion einen Antrag eingereicht, mit dem sie zum einen den Rundfunkbeitrag für ein Jahr aussetzen und zum anderen einen abgespeckte Öffentlich-Rechtliche erreichen wollten. Wir haben natürlich abgelehnt.
Es ist ein weiterer Versuch der AfD den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu delegitimieren. Dabei ist die Sache nach dem Urteil des Verfassungsgerichts aus dem letzten August noch klarer als je zuvor: Weder eine Aussetzung des Rundfunkbeitrags von Juli 2022 bis zum Juli Juni 2023 noch die Reformideen für die Öffentlich-Rechtlichen als „Grundfunk“ sind verfassungsrechtlich zulässig. Nur mit dem vom Bundesverfassungsgericht angeordnete Beitragsanpassung auf 18,36 Euro können wir dem Anspruch der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf eine funktionsgerechte Finanzierung gerecht werden. Nur so können sie ein vielfältiges Vollprogramm anbieten.
Hier meine Rede, in der ich klarmache, dass beide Ideen der AfD grundgesetzwidrig sind: