Borgfelde Verkehrspolitik

Borgfelde: Erster Schritt zum Anwohnerparken

Viele haben in Borgfelde auf diesen Schritt gewartet, nun geht es los: Anwohnerparken. Im ersten Schritt werden alle Bewohner*innen angeschrieben und befragt.

Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) ist am 25. Juli 2022 mit einer Online-Befragung für Bewohner:innen im süd-östlichen Alsterumland gestartet. Der LBV hat ein Konzept für ein neues Bewohnerparkgebiet in Uhlenhorst/Hohenfelde/Borgfelde (Mitte) entworfen. Das Konzept sieht sechs Bewohnerparkzonen vor, siehe Grafiken unter: https://www.skyfish.com/p/fhh/2087150 Die Einführung ist voraussichtlich für Ende 2022/Anfang 2023 geplant.

Klaus-Groth-Straße

Alle ab 18 Jahren aus dem geplanten Bewohnerparkgebiet werden persönlich vom LBV angeschrieben. In diesem persönlichen Schreiben erhalten Ihr den Link zur Umfrage (https://t1p.de/nzLs) sowie ihre individuellen Zugangsdaten. Direkt nach Erhalt könnt Ihr Euch bis einschließlich 26. August 2022 an der Online-Umfrage beteiligen. Der Link wird ebenfalls auf der Homepage des LBV bereitgestellt. Druckexemplare liegen zusätzlich im örtlichen Polizeikommissariat 31, Oberaltenallee 42, aus.

Die Rückmeldungen der Umfrageteilnehmenden fließen in den Bewertungs- und Realisierungsabwägungsprozess ein und wirken sich auf die weitere Feinplanung des LBV mit den beteiligten Behörden, sowie dem örtlichen Polizeikommissariat aus.

Die Einführung des Bewohnerparkgebietes Uhlenhorst/Hohenfelde/Borgfelde zielt auf eine faire Aufteilung des öffentlichen Raumes zwischen allen Nutzergruppen ab. Gleichzeitig soll der vorhandene hohe Parkdruck verringert, die Parkplatzsuche für die Menschen im Stadtteil erleichtert sowie die Verkehrssicherheit erhöht werden.

Die heutige Parksituation im geplanten Bewohnerparkgebiet wurde im Auftrag des LBV systematisch erfasst. Das Ergebnis der Erhebung bestätigt, dass insgesamt eine sehr hohe Parkraumauslastung in dem Gebiet zu verschiedenen Uhrzeiten vorhanden war.

An mehreren Tagen zeigten unterschiedliche Straßenzüge zu verschiedenen Uhrzeiten Parkraumauslastungen von teilweise über 100 Prozent. Eine Belegung über 100 Prozent entsteht durch illegal abgestellte Fahrzeuge. Dies führt nicht selten zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit vor Ort. In der Woche (Montag bis Freitag) sind bis zu 30 Prozent der belegten Parkstände durch ortsfremde Nutzergruppen (so genannte „Fremdparker/Fremdparkerinnen“) vor- bzw. nachmittags belegt. Das Bewohnerparken soll den Parkdruck mindern, die Verkehrssicherheit erhöhen und zu einer besseren Ordnung des ruhenden Verkehrs beitragen.

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3 Kommentare Neues Kommentar hinzufügen

  1. kobisch sagt:

    als alternder mensch bekomme ich gern besuche, auch ärzte, therapeuten, fußpflege, haushalts+einkaufshelfer. da sehe ich ein großes problem, wenn parken nur noch gegen Bares möglich wird. somit befürworten SIE die benachteiligung und folglich vereinsamung der bürger. ich bin nicht die einzige seniorin hier in der bürgerweide.

  2. von der Marwitz sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich finde das Verhalten der Politiker im Umgang mit uns Bürgern in einem Stadtteil ungeheuerlich.
    1. Ignorieren der Gewerbetreibenden
    2. Sachverhalte nicht beachten
    3. zusätzlicher Kosten Faktor der Betroffenen, um eine weiter ausufernde Verwaltung zu finanzieren.

    Anwohner Parkzone Borgfelde
    Wir betreiben in der Bürgerweide 42 einen Getränkemarkt.
    Wir sind von der Behörde als Gewerbetreibender nicht informiert worden. Der Vermieter wurde ebenfalls nicht informiert.
    Begründung : Nur Anwohner werden informiert.
    Sachverhalt ab 6.03
    Die kfm. Verwaltung des Lieferdienst mit 5 Mitarbeitern wird von diesem Standort erledigt.
    Somit wurden die Kunden des Getränkemarkt mit bedient.
    Die Parkgebühr ab 6.03 beträgt pro Mitarbeiter je 3 Stunden 9 Euro, mithin 27 Euro. Also für 5 Mitarbeiter 135 Euro pro Werktag, also 2700 Euro im Monat.
    Diese Kosten zusätzlich zu den derzeitigen Mietkosten von 2500 Euro.
    Also die Parkgebühr ist höher als die Miete.
    Eine Ausnahmegenehmigung für die Mitarbeiter wird nicht gewährt, Sinn sei es die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen.
    PROBLEM: Die Damen haben Kinder und müssen diese von den Schulen zu festen Zeiten abholen. Öffentlicher Nahverkehr dauert länger als KFZ-Nutzung, somit weniger Arbeitszeit möglich, mithin unmöglich. Die Parkkosten entspricht ca. der Hälfte des netto Lohn. Es macht also keinen Sinn weiterzuarbeiten.
    Wenn wir die Kosten übernehmen ist der Standort nicht mehr rentabel, da wir nicht mehr marktübliche Preise anbieten können.
    Eine Lade Zone zum beliefern oder abholen von Getränken wird gemäß email von Herrn Büttner, Polizei Hamburg nicht genehmigt. Es dürften gemäß Vorgabe der SPD/Grünen Senat keine neuen Ladezonen eingerichtet werden.
    Somit scheitern auch der Warenzugang und der Verkauf an Kunden mit Kfz.
    Folge:
    Schließung des Standortes, Anwohner können Mehr Weg Getränke nicht mehr im Stadtteil kaufen oder Leergut abgeben. Ein Stadtteil mit vielen älteren Bewohnern wird eine 18 Jahre exzitierende Bezugsquelle von Mehr Weg Getränken durch politische Ideologie von SPD/Grüne genommen.
    Telefonische Antwort dieser Parteien:
    Die Damen und Herren könnten sich beliefern lassen.
    Gegen Frage:
    Ob Rentner sich das leisten können mit Lieferkosten?
    Antwort:
    Dann müssen die selbst einkaufen gehen.
    Frage:
    Schwere Mehr Weg Kisten über ca. 1 Kilometer hin und 1 Kilometer zurück tragen? Rentner?

  3. farid sagt:

    Sehr geehrter Herr von der Marwitz,

    danke für Ihre Zeilen, kann Ihre „Not“ schon verstehen.

    Nur ich glaube, ich muss da ein wenig etwas zurechtrücken. Das „Anwohnerparken“ ist keine Idee von Grünen und SPD, sondern resultiert aus einem Bundesgesetz. Auch den Ausnahmeregelungen sind enge Grenzen gesetzt, sonst könnten sie erfolgreich weggeklagt werden.

    Nun ist das Anwohnerparken in Borgfelde seit langem ein großer Wunsch der Anwohnerinnen und Anwohner, die darunter leiden, dass Borgfelde wegen seiner zentralen Lage von vielen Pendlern für ‚Park+Ride‘ missbraucht wird. Der Landesbetrieb Verkehr führt bevor er Anwohnerparken einführt, immer auch Umfragen bei den in Borgfelde gemeldeten Autobesitzern durch, so auch in Borgfelde. Sie werden einwenden, aber nicht bei den gewerblichen Betrieben, das liegt natürlich am Namen dieser gesetzlichen Bundesregelung, sie ist hauptsächlich auf die Anwohnerinnen und Anwohner ausgerichtet. Und hat nichts mit Ideologie zu tun. Inzwischen gibt es Ausnahmeregelungen für Handwerksbetriebe, Hausärzte und Pflegedienste.

    Wenn Sie möchten, kann ich mir Ihre Unterlagen mit den Landesbetrieb Verkehr einmal ansehen und dann überlegen, ob und wie eine Lösung hier gefunden werden kann. Bitte schreiben Sie mir gerne unter: farid.mueller@gruene-fraktion-hamburg.de

    Herzliche Grüße
    Farid Müller

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