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Schilleroper: Neues Gutachten zum Erhalt liegt vor

Seit Jahren streitet sich die Stadt Hamburg mit der Eigentümerin der denkmalgeschützten Schilleroper über deren Erhalt. Nun liegt ein aufwendiges Gutachten vor, welches den Zustand des Denkmals und Maßnahmen zum Erhalt beschreibt.

Im August 2023 wurde ein Gutachten zur Untersuchung der Erhaltbarkeit der Stahlgerüstkonstruktion der Schiller-Oper vonseiten des Denkmalschutzamtes Hamburg beauftragt. Vermessungen und Untersuchungen fanden vor Ort ab Ende August 2023 statt.
Das Gutachten wurde Ende Dezember 2023 fristgerecht abgegeben, Anfang Januar 2024 wurde die Vollständigkeit durch das Denkmalschutzamt geprüft.
Das Gutachten wurde der Eigentümerin am 18. Januar 2024 zur Kenntnis gegeben,verbunden mit einem Terminvorschlag in der Behörde für Kultur und Medien. Am 29. Februar 2024 gab es einen Termin in der Behörde für Kultur und Medien (BKM) mit der Eigentümerin und den Gutachtern zur Vorstellung des Gutachtens.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Erhalt der denkmalgeschützten Stahlgerüst-konstruktion unter einem sehr geringen Erneuerungsgrad der Bestandbauteile (etwa 10 Prozent) möglich ist, wenn ergänzende Maßnahmen erfolgen, wie die Einbringung zusätzlicher Zugbänder, eine Ertüchtigung der Fundamente und Reparaturen sowie die Aufbringung eines Korrosionsschutzes.

Es wurden verschiedene konservatorische Varianten zur Bestandssicherung erarbeitet. Zwei der fünf Varianten wurden in Bezug auf die damit verbundenen Maßnahmen und Kosten genauer betrachtet.

Foto: Farid Müller

Die erste Variante bezieht sich auf die reine Standsicherung, Konservierung der Stahloberfläche und des Stahltraggerüsts, Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und ein Konzept zur Ertüchtigung der Gründung. Die Kosten für die erste Variante wurden in einer Kostenschätzung aufgeführt und betragen 1,18 Mio.€ netto.
Die zweite Variante betrachtet die Aufbringung eines zusätzlichen Wetterschutzes durch ein Holzdach. Dieses würde einen längerfristigen Erhalt und eine deutliche Reduzierung der Wartungs- und Revisionsarbeiten beziehungsweise der Kosten bedeuten. Zudem würde sich die Kubatur des Bauwerks wieder deutlicher im Stadtbild abzeichnen.

Fazit: Wenn die Eigentümerin weiterhin nicht mit der Stadt zum Erhalt des Denkmals kooperiert, dann wird das Denkmalschutzamt in einer Ersatzmaßnahme das Gutachten umsetzen und der Eigentümerin in Rechnung stellen.

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