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Hansaplatz: Alkoholkonsum oder Verkauf verbieten?

Der SPD-Bürgerschaftskollege Markus Schreiber und der SPD-Bezirksamtsleiter Neubauer fordern Verbotsmaßnahmen für den Alkoholkonsum auf dem Hansaplatz. Ich habe bereits in der Bürgerschaft  2018 das Thema mit aufgegriffen, inzwischen gilt ein Konsumverbot (nicht meine Idee) am Hbf. Und jetzt?

Die Themen bleiben, die Maßnahmen werden immer mehr. Damals vor der Bürgerschaftswahl 2019 kam erneut die Videoüberwachung auf dem Hansaplatz. Zu einer Entlastung hat diese bisher nicht geführt, sie sollte wohl eher eine gefühlte Sicherheit herstellen.

2018 habe ich mit meinen Kolleg*innen von den Grünen und der SPD in einem Bürgerschaftsbeschluß den Senat gebeten, gegen die Billig-Alkohol-Kioske Maßnahmen, wie ein Alkoholverkaufsverbot, zu prüfen. Dafür müsste das Ladenschlußgesetz entsprechend geändert werden. Problem: Hamburg hat gar kein eigenes, es gilt noch ein Bundesgesetz. Wenn es also nun eine landesrechtliche Regelung geben soll, stellt sich die Frage, warum nur für ein Alkoholverkaufsverbot? Dennoch hat die Innenbehörde damals auf Basis dieses Bürgerschaftsbeschlusses ein Gutachten dazu in Auftrag gegeben. Die eigentlich zuständige Wirtschaftsbehörde weigerte sich aus grundsätzlichen ordnungspolitischen Erwägungen.

Dann, während der Pandemie wurden auf Basis der Corona-Verordnung das erste Mal Alkoholverkaufsverbote in der Schanze ausgesprochen, nach der Pandemie entfiel die entsprechende Rechtsgrundlage. Dann, wurde auf Vorschlag der Innenbehörde in 2023 tatsächlich ein Alkoholkonsumverbot am Hachmannplatz mit gesetzlicher Grundlage Bürgerschaft und Senat ausgesprochen. Doch nun tritt ein, was viele Kenner der Szene vorausgesagt haben, viele Alkoholkonsumenten wandern ab in den Stadtteil St. Georg.

Und nun schließt sich der Kreis wieder mit der alten Forderung nach einem örtlich und zeitlich begrenzten Alkoholverkausverbot am Hansaplatz und umzu. Nur, das damalige Gutachten der Innenbehörde sah mehr rechtliche Probleme als Chancen, hatte jedoch für den Hansaplatz durchaus eine Möglichkeit gesehen, anders als für St. Pauli. Kurz und umgangssprachlich übersetzt, müssen für ein gerichtsfestes Alkoholverkaufsverbot Strafrechtsverstöße oder/und Verstöße gegen das Ordnungsrecht vorliegen, die mit den Verkaufsstellen in direkterVerbindung stehen.

Ich wäre angesichts der anhaltenden Probleme, sehr dafür diesen schmalen rechtlichen Spielraum zumindest für St. Georg/Hansaplatz zu nutzen. Denn weder das Glasflaschenverbot, noch das Waffenverbot, noch die Videoüberwachung, noch die massive Polizeipräsenz haben die Alkoholikerszene kleiner werden lassen. Und das Alkoholkonsumverbot am Hbf haben zur Verdrängung und damit zu einer Verschlechterung der Situation für die Anwohnenden beigetragen.

Und natürlich ist die Alkoholikerszene auch deswegen Teil der Gesamtgemengenlage mit den crackabhängigen Obdachlosen, weil der öffentliche Raum für die Anwohnenden immer mehr zu einer großen Belastung wird.

 

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