Bürgerbeteiligung

Mehr Demokratie wagen: Hamburg bekommt ein Referendum

 

Diese Woche hat die Hamburger Bürgerschaft auf Vorschlag von uns Grünen, der SPD und der CDU Referenden dauerhaft in der Hamburger Verfassung verankert. Am 29. November können wir dann über die Olympia-Bewerbung Hamburgs abstimmen.Meine Fraktion und ich haben maßgeblich erst die SPD in den Koalitionsverhandlungen und dann die CDU im Verfassungsausschuss der Bürgerschaft von einer dauerhaften Verankerung von Referenden als zusätzliche Bürgermitbestimmung überzeugt.

Nun können, wie im Grünen Wahlprogramm gefordert, wichtige Fragen von der Bürgerschaft dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Damit es nicht zu Dauerreferenden oder Missbrauch dieses neuen Instrumentes der Direkten Demokratie kommt, haben wir bundesweit die höchsten Hürden gesetzt: 2/3 der Bürgerschaftsabgeordneten und der Senat müssen zustimmen! Und es dürfen nur Themen von gesamtstädtischer und grundsätzlicher Bedeutung vorgelegt werden. Ein Zustimmungsquorum von 20 % der Wahlberechtigten muss wie bei Volksentscheiden außerhalb von Wahltagen dabei erreicht werden.

Auch haben wir in den Beratungen des Verfassungsausschusses die Ratschläge der Experten, der Opposition und von Mehr Demokratie aufgenommen, um eine denkbare Kollision mit Volksentscheiden fair zu regeln:

Senat oder Bürgerschaft müssen 6 Monate vor einem Beschluss zu einem Referendum dies öffentlich ankündigen.
• Beschluss Senat und Bürgerschaft benötigt noch einmal mindestens 1 Monat
• Referendum darf frühestens 4 Monate nach Beschluss stattfinden
• Der Beschluss zu einem Referendum und der Tag der Abstimmung müssen zusammen fallen.
• Für die Unterschriftensammlung des Volksbegehrens gelten die Ferienregelungen; weiterhin sind ca. 65.000 Unterschriften in 3 Wochen genau wie beim Volksgesetzgebungsverfahren notwendig.
• Referenden haben für die laufende Wahlperiode Bestand, mindestens aber für 3 Jahre. Volkes Meinung darf nicht ständig in Frage gestellt werden damit wird das Volk geschützt.
• Die Bürgerschaft kann sogar gewichtige Minderheitsmeinungen auch ohne Volksbegehren in das Infoheft zum Referendum aufnehmen.

Und wir haben sogar eine Evaluationsklausel in das Gesetz aufgenommen, demnach wir nach dem Olympia-Referendum mit der Öffentlichkeit die Erfahrungen auswerten und auch bereit sind notwendige Verbesserungen gesetzlich neu zu regeln.

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