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Flüchtlingsunterbringung: leerstehende Gewerbehallen müssen dem Gemeinwohl dienen

https://www.flickr.com/photos/erwinrommel/
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Meine Fraktion und ich haben mit der SPD und mit Zustimmung der Linken ein Gesetz zur Sicherung von leerstehenden Gewerbehallen zur Unterbringung von Flüchtlingen beschlossen. CDU, FDP und AFD haben dagegen gestimmt.Wir sind in Hamburg durch die Vielzahl von Geflüchteten, die täglich nach Hamburg kommen (zur zeit über 500 täglich) , in einer sehr herausfordernden Situation. Die  hat sich nicht zuletzt deswegen zugespitzt, weil die Bundeskanzlerin in einer richtigen Entscheidung die Aufnahme von vielen Menschen über Ungarn zugesagt hat. Die Wahrheit ist dabei sehr schlicht und doch ganz konkret: Die Menschen sind jetzt hier und brauchen eine Unterkunft. Wir in Hamburg müssen jetzt kurz vor dem Winter mit dieser Entscheidung umgehen und gewährleisten, dass es nicht zu Massenobdachlosigkeit auf Hamburgs Straßen kommt.

Daher gilt für mich: In der Abwägung, dass Flüchtlinge im Winter obdachlos wären oder in einer leeren Baumarkthalle mit Heizung und festen Dach über dem Kopf, halte ich es für angemessen und richtig, auch leerstehende Gewerbeimmobilien gegen den Willen der Eigentümer sicherzustellen. Eine Sicherstellung von Gewerbeimmobilien wird dabei an klare Bedingungen gebunden: Es muss eine große Gewerbeimmobilie sein, sie muss leer stehen, es muss erst versucht werden, eine Einigung mit dem Eigentümer hinzukriegen und der Eigentümer muss mit einer ortsüblichen Miete entschädigt werden. Darüber hinaus ist dieses Gesetz bis Ende März 2017 befristet.

CDU, FDP und AFD haben diese Gesetzesänderung abgelehnt, weil sie meinen, es gäbe noch andere Möglichkeiten. Die gibt es aber in diesem Umfang zur zeit leider nicht, die ernst gemeinten privaten Angebote halten sich sehr im überschaubaren Rahmen und die Schul-Turnhallen will ich nicht dafür in der Stadt belegen lassen. Allein im September sind 10.000 Flüchtlinge nach Hamburg gekommen. Das ist mal eben ein Stadtteil so groß wie St.Georg.

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