Allgemein Steuerpolitik

Neues Gesetz zur Erbschaftssteuer


Der Bundesrat hat über den Gesetzentwurf zur Reform der Erbschaftssteuer abgestimmt. Dieser war im September mit maßgeblicher Beteiligung aus Hamburg zwischen Bund und Ländern verhandelt worden. Als finanzpolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion habe ich dazu auch in der Bürgerschaft gesprochen.

Aus Sicht der Hamburger Grünen würde eine Nichteinigung im Bundesrat Hamburg mit circa 280 Millionen Euro Erbschaftssteueraufkommen jährlich empfindlich treffen. Denn eine Streichung dieser Ländersteuer vom Bundesverfassungsgericht als Ersatzgesetzgeber – wie schon mal bei der Vermögenssteuer – wäre eine Option gewesen. Darum haben wir uns schweren Herzens für den Kompromiss entschieden – verbunden mit der Ansage, zur Bundestagswahl für eine gerechtere Erbschaftssteuer zu kämpfen.

Die Ausgangslage vor Beginn des Vermittlungsausschusses ließ keine großen Erwartungen zu. Der seitens der Bundesregierung eingebrachte und stark von der CSU beeinflusste Gesetzesentwurf war nicht verfassungsgemäß und daher untragbar. In den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss konnten einige für uns Grüne wichtige Punkte verändert werden. So ist die Stundungsregel, die zuvor eine zinsfreie Stundung der Steuerbeträge über zehn Jahre vorsah, erheblich verändert worden. Nun gilt eine zins- und tilgungsfreie Stundung von einem Jahr. Danach werden Zinsen in Höhe von sechs Prozent jährlich auf die Steuerschuld fällig. Zudem ist mit dem vorliegenden Entwurf eine Besteuerung von reinen Finanzunternehmen wie Vermögensverwaltungen möglich und die Umdeklarierung von Luxusgütern in steuerbegünstigtes Betriebsvermögen wird beendet.

Trotzdem kritisieren wir, dass insbesondere die hohen Verschonungsregeln für große Unternehmen nach wie vor zu umfangreich sind. Der CDU-Teil der Bundesregierung und der Freistaat Bayern sind hier die treibenden Kräfte, die eine noch gerechtere Besteuerung verhindert haben. Im Namen einer größeren Steuergerechtigkeit ist hier den wirtschaftlichen Akteuren und Erben von großem Vermögen mehr zuzumuten. Es gibt daher keinen Grund, in Jubelgeschrei auszubrechen.
Aber, Parlamente müssen handlungsfähig bleiben, das heißt auch, Parteien sollten Kompromisse eingehen, wenn es keine Mehrheiten für ihre Konzepte gibt. Karlsruhe darf hier nicht wegen Parteienkalkül zum Ersatz-Parlament werden. Das nützt nur denen, die gegen unsere Parlamentarische Demokratie hetzen.“

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