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Mieterinnen und Mieter werden in Hamburg weiter geschützt

In der kommenden Bürgerschaftssitzung am 22. August werden wir gemeinsam mit der SPD-Fraktion einen Antrag beschließen, der ein großes Zeil verfolgt: Hamburger Mieterinnen und Mieter weiter zu schützen.

Zum Schutz von Mieterinnen und Mietern gibt es in Hamburg bereits seit 1998 die Möglichkeit, über die Umwandlungsverordnung Mietraum zu erhalten. Geplante Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen sind dabei an starke Voraussetzungen geknüpft. So wird es schwieriger, eine Umwandlung vorzunehmen und Mietwohnungen bleiben zu größeren Teilen erhalten. Die Verordnung ist das wirksamste Mittel gegen Verdrängung – das haben Studien und Evaluationen gezeigt. Wir wollen die Umwandlungsverordnung nun um fünf weitere Jahre verlängern – sonst würde sie zum Ende dieses Jahres auslaufen.

Weite Teile der Hamburger Innenstadt, darunter St. Pauli, Sternschanze, Altona, Ottensen, St. Georg und Eimsbüttel, mit insgesamt rund 190.000 Hamburgerinnen und Hamburgern befinden sich unter dem Schutz der Sozialen Erhaltungsverordnungen. Das ist gut für den sozialen Zusammenhalt und gibt Mieterinnen und Mietern (und vor allem natürlich auch Familien) Planungssicherheit. Gleichzeitig können wir Spekulation auf dem Wohnungsmarkt, die die Preise für alle steigen lassen, entgegenwirken.

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