Lesben, Schwule und Transgender

Ehe für Alle: Rückwirkung der steuerlichen Gleichstellung kommt!

Eigentlich war es von vornherein eine klare Sache, denn schon im Gesetzestext zu Ehe für Alle war vorgesehen, dass die Eheschließung rückwirkend zum Tag der Begründung einer vorherigen Lebenspartnerschaft und somit auch steuerlich für diesen Zeitraum gilt. Nun wird es endlich auch so umgesetzt.

Denn der Bundestag hat endlich die rückwirkende Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Ehegatten im Einkommenssteuerrecht beschlossen. Bislang wurden homosexuelle Paare im Einkommenssteuerrecht nicht gleich behandelt: das Einkommensteuersplitting war für sie nicht möglich. Dies ist aber offensichtlich diskriminierend und grundgesetzwidrig, was auch das Bundesverfassungsgericht feststellte. Nach dem Urteil in Karlsruhe profitierten aber zunächst nur diejenigen rückwirkend, die Einspruch gegen ihre Steuerbescheide zwischen 2001 und 2012 eingelegt hatten.

Nun wird es aber für alle Paare möglich sein: alle, die ihre Lebenspartnerschaft bis Ende 2019 in eine Ehe umgewandelt haben, können bis Ende 2020 die Aufhebung ihre Steuerbescheide  beantragen. So haben wir nach über einem Jahr Ehe für Alle auch endlich eine steuerrechtliche Gleichstellung!

Nachzulesen ist die Regelung in Artikel 13 des „Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“.

 

 

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