Ich habe eine Anfrage bei unserem Hamburger Senat gestellt, um herauszufinden, wie es mit dem Dritten Geschlecht bzw. der Dritten Option in Hamburg weitergeht. Das Ergebnis: es wurde ein umfassendes Gutachten in Auftrag gegeben.
Nachdem wir in der Bürgerschaft bereits einen Rot-Grünen Antrag beschlossen hatten, der die rasche Umsetzung des Bundesverfassungsgericht-Urteils in Hamburg fordert um die Gleichstellung von Menschen sicherstellen soll, die weder männlichen noch weiblichen Geschlechtes sind, habe ich nun noch einmal einmal beim Senat nachgefragt. Der Deutsche Bundestag hatte mit Wirkung zum 1.1.2019 gesetzlich beschlossen, dass es neben dem bisherigen weiblichen und männlichen, auch das Geschlecht „divers“ gibt.
Aus der Senatsantwort geht hervor: es wurde eine „rechtswissenschaftliche Expertise in Auftrag gegeben, um kursorisch die von der Entscheidung vornehmlich betroffenen Lebensbereiche und Rechtsnormen des Landesrechts der Freien und Hansestadt Hamburg zu identifizieren, bei denen eine Anpassung an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts geboten sein könnte.“ Ein Ergebnis dieser Expertise ist im Mai diesen Jahres zu erwarten. Ich bin gespannt auf das Ergebnis und bleibe weiterhin dran!
Vor ein paar Wochen wurde zudem bereits in der Presse veröffentlicht, dass die Stadt Hamburg zukünftig in Stellenausschreibungen nicht nur „männlich“ und „weiblich“, sondern zusätzlich auch „divers“ als Geschlechtsangabe verwendet und so Trans- und Interpersonen nicht weiter bei der Ausschreibung und Besetzung von Stellen diskriminiert. Auch das ist eine Folge der wichtigen und richtigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.
Weitere Infos: Hamburg sagt Ja zum Dritten Geschlecht!
Stellungnahme der Grünen Bundestagsfraktion: Verpasste Chance bei der 3. Option