Stadtentwicklungspolitik

Ab April: Per Gesetz gegen Airbnb

Letztes Jahr haben wir es beschlossen, zum 1. Januar 2019 ist es in Kraft getreten und ab dem 1. April (kein Scherz!) greift es jetzt richtig: unser Rot-Grünes Wohnraumschutzgesetz, das die Lage am Hamburger Wohnungsmarkt entspannen wird.

Viele kennen mittlerweile das Prinzip Airbnb: ganz einfach über das Internet eine private Unterkunft finden. Das Problem dabei ist, dass sich mit der Vermietung per Airbnb zum Teil auch nur für ein paar Wochen im Jahr mehr einnehmen lässt als mit einer ständigen Miete. So geht in einer Metropole wie Hamburg so wichtiger Wohnraum verloren und gleichzeitig ziehen die Mietpreise aufgrund des niedrigeren Angebotes weiter an. Das ist besonders in meinem Wahlkreis Hamburg-Mitte ein Problem!

Dagegen wollten wir vorgehen und haben ein Wohnraumschutzgesetz vorgelegt, das nun zum 1. April auch bei Airbnb greift: ab sofort müssen sich Vermieter bei der Stadt anmelden, um ihre Wohnungen über derartige Portale anbieten zu können (unter https://serviceportal.hamburg.de). So wird es für sie deutlich schwerer, schwarz für die Vermietung abzukassieren und die Stadt kann es leichter überwachen. Gleichzeitig dürfen per Gesetz komplette Wohnungen (mit Ausnahmen) nur noch maximal acht Wochen im Jahr vermietet werden. Wer dagegen verstößt, muss saftige Bußgelder bezahlen. Dass sich bereits um die 2.500 Vermieterinnen und Vermieter angemeldet haben, ist ein gutes Zeichen!

Und noch ein gute Nachricht: Im Dezember haben wir mit der SPD zusammen eine Aufstockung von bis zu 15  Mitarbeiterstellen für das Wohnraumschutzgesetz beschlossen. So sind wir nicht nur digital, sondern auch mit WoMan-Power in den Bezirksämtern gegen Missbrauch von Wohnraum gewappnet.

http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/

Weitere Infos:

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