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St. Georg: Aufregung über Umwandlung in Eigentumswohnungen

Eigentlich gilt auch in St. Georg seit Jahren die Soziale Erhaltungsverordnung und eine Umwandlungsgenehmigungspflicht von Miet- in Eigentumswohnungen. Darüber wurden Gewerbemieter (auch eine traditionelle Gay Bar) gekündigt. Mehr zu den Hintergründen…

Es war ein langer Kampf bis auch in St. Georg endlich die Soziale Erhaltungsverordnung vom Senat erlassen wurde. Viele haben damals geklagt, sie kam zu spät. Dennoch gilt sie nun. Letztes Jahr nun wurde bekannt, dass der Eigentümer des Hauses in der Danziger Straße 47 erstens den Gewerbemietern zum 30. Juni2022 gekündigt hatte und zweitens eine Ausnahme in der Sozialen Erhaltensverordnung genutzt wurde: Nämlich den Bestandsmietern einen Kauf ihrer Mietwohnung anzubieten.

Die Bestandsmieter haben wiederum nun sieben Jahre lang Zeit, auf dieses Angebot einzugehen. Nehmen sie es nicht wahr, darf der Vermieter die Wohnungen auch externen Interessent*innen anbieten. Ob die Bestandsmieter*innen nun von diesem Angebot Gebrauch machen, ist mir nicht bekannt. Bekannt ist aber, dass die Immobilienpreise auch und gerade in St. Georg in den letzten Jahren durch die Decke gegangen sind, so das so ein Wohnungskauf schon eine echte finanzielle Herausforderung ist, freundlich formuliert.

Unfreundlich formuliert kann man aber auch von einer Gesetzeslücke oder geschickten Umgehung der Sozialen Erhaltensverordnung sprechen. Wie auch immer, diese „Lücke“ können Senat und Bürgerschaft nicht verändern, sondern nur Bundestag und Bundesrat. Den Mieter*innen in der Danziger Straße nützt diese Erkenntnis zur Zeit nichts. Dieser Vorgang ist bereits im Bezirksamt Hamburg-Mitte beendet worden, die Veräußerungsbeschränkung (in sieben Jahren an die Mieter, danach offen für Alle) ist in den Wohnungsgrundbüchern eingetragen.

Für die kleinen Gewerbetreibenden gibt es leider keinerlei Kündigungsschutz, auch hier kann Hamburg nichts ändern, sondern wären Bundestag und Bundesrat gefragt. Aus meiner Sicht müsste es gerade für kleine Gewerbetreibenden in geschützten Stadtteilen einen Mindest-Kündigungsschutz geben.

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