und schwächt die Argumente der Gegner der Gleichstellung.
Dieses Verfassungsgerichtsurteil kann als wegweisend für die bürgerrechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen bewertet werden. Es hat nicht in einem konkreten Fall einer Hinterbliebenenversorgung für die berechtigten Interessen von Homoehen Paaren entschieden. Sondern auch noch klar gestellt, dass Artikel 6 des Grundgesetzes, der „Ehe und Familie“ unter den besonderen Schutz des Staates stellt, nicht weiter dafür herhalten darf, schwulen und lesbischen Lebenspartnerinnen und Partnern gleiche Rechte zu verweigern.
Auch die Ansicht mancher konservativer CDU-Politiker aus dem Süden der Republik, dass die Privilegien der Ehe durch das Aufziehen von Kindern geboten wäre, wurde von den Verfassungsrichtern abgelehnt. Heutzutage gelten Kinder nicht mehr als einziger Zweck oder als Ziel einer Ehe.
Das Urteil kommt zum richtigen Zeitpunkt, denn die künftigen Regierungspartner CDU/FDP streiten noch immer um Steuern und Entlastungen, während die steuerrechtliche Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnern von ihnen bisher nicht einmal diskutiert wurde. Dabei waren gerade diese beiden Parteien schnell dabei, der Lebenspartnerschaft Pflichten wie den Unterhalt bei Hartz IV aufzubürden.
In Hamburg sind GAL und CDU den richtigen Weg gegangen. Im Öffentlichen Dienst sind bereits die Eingetragenen Lebenspartner in allen Bereichen mit der Ehe gleichgestellt. Bei den Landesbeamtinnen und -beamten erfolgt dies zum Jahreswechsel 2009/2010. Die Bürgerschaft berät zurzeit ein neues Beamtenbesoldungsrecht, welches ausdrücklich die Gleichstellung von Homoehen mit der Ehe vorsieht und rückwirkend ab 2003 gelten wird.
Damit liegt Hamburg mit Berlin an der Spitze der Bundesländer in Sachen gleicher Bürgerrechte für Lesben und Schwule.
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