Haushalt

Rede zum Zwischenbericht des Parl. U-Ausschuss (PUA) Cum-Ex

Vor den parlamentarischen Frühlingsferien debattierte die Hamburgische Bürgerschaft über den nun endlich vorliegenden Zwischenbericht (über 1.000 Seiten) des PUA Cum-Ex Steuergeldaffäre. Wohlgemerkt Zwischenbericht, nicht Endpunkt. Die CDU-Oppostion befürchtet genau das und hat in ihrer Bewertung auch nur diese Verfahrenskritik, die SPD unser Koalitionspartner hofft aber genau dies, dass nämlich jetzt nichts mehr bei den Ermittlungen rauskommt und der Zwischenbericht quasi zum Abschlussbericht wird. Und die Linke? Man könnte den Eindruck haben, die über drei Jahre Befragung von nahezu 100 Zeug*innen, Auswertung von tausenden Aktenseiten, Hörung von Sachverständigen hätten gar nicht stattgefunden, Scholz und Tschentscher sind schuldig im Sinne der Anklage. Basta! Dazu passt dann auch die öffentlichwirksame Rücktrittsforderung von Tschentscher pünktlich zur Bürgerschaftsdebatte. Einziger Grund: Er hatte als damaliger Finanzsenator ein Schreiben der Warburg Bank (warum Hamburg die Kapitalertragssteuer nicht zurückfordern darf) in seine Finanzbehördenverwaltung mit der Bitte um Sachstand gegeben.

Tatsächlich haben wir trotz teilweise mehrfacher Befragung von wichtigen Zeug*innen keinen Anhaltspunkt für eine politische Einflussnahme zugunsten der Warburg Bank gefunden, auch kein Erleben von Zeug*innen, dass sie etwas derartiges bei anderen erlebt hätten. Die CDU argumentiert, dass wir das auch garnicht finden können, sondern, dass die Beeinflußung subtiler hätte stattgefunden, doch warum sie dann einen Untersuchungsausschuss beantragt hat, wenn sie garnicht an einen Erfolg glaubt, bleibt ihr Geheimnis.

Dennoch haben wir Grüne einige Merkwürdigkeiten und offene Fragen im Verlauf der ‚Warburg Bank Affäre‘ festmachen können und dies auch in unserer gemeinsamen Bewertung mit der SPD festgehalten (eine vertiefte Bewertung findet Ihr auf der Fraktions-Homepage).

  • Das Finanzamt hat u.a. die rechtliche Möglichkeit einer Beweislastumkehr nicht erkannt bzw. nicht von dieser Gebrauch gemacht. Stattdessen hat das Finanzamt weiter vergeblich versucht, kaum nachweisbare Lieferketten der Aktien zu ermitteln.
  • Alle an den Entscheidungen im Fall Warburg beteiligten Beamt*innen der Hamburger Finanzverwaltung gingen damals davon aus, dass mit Ablauf der Jahre 2016 bzw. 2017 Zahlungsverjährung eintreten würde (und die damaligen Entscheidungen müssen auch weiterhin vor diesem Hintergrund bewertet werden). Diese Annahme erwies sich später allerdings als Fehleinschätzung der Verwaltung.
  • Das thematisch für Cum-Ex-Geschäfte zuständige Referat 520 in der Finanzbehörde wurde Ende 2014 aus Haushaltsgründen aufgelöst. Hierdurch gingen Kapazitäten, aber auch Expertise zum Thema verloren. Weitere interne und externe Expertise (bspw. BZSt, Bund-Länder-Austausch) fand im weiteren Verlauf keine oder zu wenig Berücksichtigung.
  • Die vermeintliche Existenzgefährdung, der sich Warburg angesichts der drohenden Rückzahlungen nach eigenen Angaben ausgesetzt sah, wurde von der Hamburger Finanzverwaltung bei zentralen Entscheidungen stets mitberücksichtigt – gleichzeitig aber wurde innerhalb der Verwaltung keine eigene Prüfung der wirtschaftlichen Situation der Bank veranlasst.

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