Flüchtlinge Sozial- und Arbeitsmarktpolitik

Geflüchtetenunterkünfte: Senat und Bürgerschaft müssen notfalls auch auf Leerstand zurückgreifen

Der Senat schlägt der Bürgerschaft erneut eine Regelung vor, die es in Hamburg 2015/16 gab, dass nämlich im Zweifel auch leerstehende Gebäude für eine Unterbringung von Geflüchteten ohne Zustimmung der Eigentümerin zurückgegriffen werden kann.

Erst einmal eine gute Nachricht, die Zahl der in Hamburg ankommenden Geflüchteten geht seit Anfang des Jahres zurück. Dennoch laufen einige Mietverträge von bestehenden Unterkünften für 870 Plätze im April aus (im ganzen Jahr 3.000), so dass am Ende weniger Unterbringungsmöglichkeiten vorhanden sind.

Ex-Geflüchtetenunterkunft am Alten Wall

Deshalb müssen wir nun in Hamburg die alte befristete Regel, einer nur im Ausnahmefall anzuwendenen Möglichkeit gegen den Willen der Eigentümer auch leerstehende Gebäude für die Unterbringung zu nutzen, wieder aufleben lassen. Immerhin, hat diese Gesetzesgrund-lage damals (2015-2017) dazu geführt, dass sie nie angewendet werden musste, die Drohung, die Stadt könnte, hat damals gereicht, um Eigentümer kooperativ zu stimmen. Wohlgemerkt, die Stadt zahlt natürlich eine orts- und gebäudeabhängige Miete.

Derzeit leben ca. 48.000 Menschen in der öffentlichen Unterbringung in Hamburg. Der Senat gibt regelmäßig ein aktuelles Lagebild über die Gefüchtetensituation heraus, dass ich hier verlinkt habe.

Der Bezirk Mitte hat schon überproportional Geflüchtetenunterkünfte geschaffen, deshalb sollten nun auch die anderen Bezirke ihren Anteil leisten. Hier eine Karte/Auflistung aller Unterkünfte in Hamburg Mitte.

 

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