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Reform des Medienstaatsvertrags: Einschnitte und Veränderungen im öffentlichen-rechtlichen Rundfunk

Im Oktober haben die Ministerpräsidentinnen und Präsidenten der Länder über einen sogenannten Reform-Medienstaatsvertrag verhandelt. Auf dem Tisch lagen Vorschläge für weniger Sender, Beschränkungen beim Online Auftritt und die Frage der Beitragserhöhung.

Im Oktober haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder über eine Reform des Medienstaatsvertrags beraten. Diskutiert wurden und strukturelle Änderungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, darunter weniger Sender, Beschränkungen im Online-Auftritt und die Frage einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Gerade angesichts der Herausforderungen durch Fake News und gezielte Desinformationskampagnen, etwa aus Russland und China, wirkt die Einschränkung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks in Deutschland besonders kontrovers.

Reformbedarf ohne Einschränkung der digitalen Angebote für junge Zielgruppen

Auch ich, als medienpolitischer Sprecher der Grünen in Hamburg, sehe Reformbedarf im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dieser sollte jedoch nicht auf Kosten von digitalen Angeboten und Informationen für Jugendliche und Jungerwachsene erfolgen.

Folgendes ist nun u.a. von den Ministerpräsidentinnen und Präsidenten beschlossen worden:

  • Zusammenlegung von 3Sat und Arte
  • Reduzierung der Hörfunkprogramme (höchstens 4 je Anstalt plus 1 Sender je Bundesland einer Anstalt)
  • Deckelung der Mittel für Sportgroßereignisse sowie Hinwednung zu bisher nicht zu populären Sportarten
  • mehr verbindliche Zusammenarbeit von NDR, WDR, RBB, MDR usw. z.B. nur noch eine Redaktion für Gesundheitsthemen
  • Beschränkung der Online Auftritte durch Wegfall von „presseähnlichen Texten“, es gibt aber ein paar Ausnahmen
  • Reduzierung der Spartenkanälen für Information, Kultur und Jugendangebote
  • ab 2033 Wegfall des liniaren TV-Programms und komplette Umstellung auf Mediatheken
NDR Studio (NDR)

Ein weiterer Punkt, eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent ab 2025, fand keine Mehrheit. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben verfassungsrechtlich begrenzten Einfluss auf diese Entscheidung, da das Grundgesetz politische Einflussnahme auf die Finanzierung des Rundfunks verhindern s

 

Bis Dezember soll ein neues Finanzierungskonzept erarbeitet werden, um künftige Beitragserhöhungen, die innerhalb der Inflation und Lohnsteigerungen liegen, per Verordnung umzusetzen, ohne Abstimmungen in allen Landesparlamenten.

Kritische Bewertung der geplanten Reformen

In Zeiten, in denen die Mediennutzung durch soziale Netzwerke im Wandel ist und internationale Einflüsse durch Fake News und Bots zunehmen, ist es aus meiner Sicht wichtig, die Reformen sorgfältig zu bewerten. Die Veränderungen könnten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner Informationsfunktion und bei der Ansprache junger Menschen schwächen

Ob die großen Sender allerdings auf eine Erhöhung ab 2025 verzichten und nicht ihren Anspruch beim Bundesverfassungsgericht einklagen, ist noch nicht bekannt.

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