Neben dem Denkort für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt an der Binnenalster beschließt die Bürgerschaft nun auch noch die Finanzierung eines weiteren Denkorts vor einer Schwulenbar mit Tanzverbot. Was es damit auf sich hat…
In den 1960er Jahren gab es in Hamburg ein deutschlandweit einzigartiges Verbot: Ein Tanzverbot für schwule Paare . Auf dem Weg gebracht vom Bezirksamt Hamburg Mitte, gedeckt und vielleicht sogar erwünscht vom damaligen Innensenator Helmut Schmidt, seine Meinung zu Schwulen hatte er ja öfters zu erkennen gegeben.
Doch, wie kommt es nun eigentlich dazu, dass Hamburg im Jahr 2024, also mehr als 60 Jahre später, nun vor einem dieser Schwulenbars – Roxy, Capri und Stadtkasino – eine Art Denkort aufstellt?
Die Antwort liegt im Verfahren des Künstlerischen Wettbewerbs für ein seit über 5 Jahren von der Bürgerschaft und mir geforderten Denkmals. Welches auf die Initiative von einigen engagierten Schwulen in der Stadt zurückgeht. Der Gewinnerentwurf des Künstlerischen Wettbewerbs für einen Denkort (aus dem Denkmal wurde im Communityverfahren dann ein Denkort) an der Binnenalster wurde jedenfalls von Vertretern der LSBTIQ-Community angelehnt, weil dieser zu einseitig erstens nur schwule Belange in den Blick rückt, und zweitens nur nach hinten blickt. Und eben nicht, wie im Wettbewerb ausgeschrieben Gegenwart und Zukunft mit einschließt. Heraus kam dann mit großer Übereinstimmnung Platz 2, der nun an der Binnenalster verwirklicht wird. Siehe auch meinen Bericht zu diesem Streit.
Platz 1 soll nun mit Mitteln der Bürgerschaft und der Kultur- und Medienbehörde vor einer dieser damals betroffenen Schwulenbars (die es heute nicht mehr gibt) umgesetzt werden. Dieser Denkort wird ein wichtiges Zeichen für die Vielfalt und Akzeptanz in der Stadt Hamburg setzen.
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