Rechts- und Innenpolitik

Karlsruhe stoppt Vorratsdatenspeicherung

stephan.luckow@flickr.com

 

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Rote Karte für Überwachungsgier!

Im größten Massenklageverfahren der Bundesrepublik Deutschland mit über 35.000 Klagen haben die Karlruher Verfassungsrichter heute das CDU/SPD-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassunswidrig erklärt. Auch grüne Bundestagsabgeordnete, wie Volker Beck, haben gegen dieses Gesetz in Karlsruhe geklagt.

Ich freue mich, dass die Richter hier – mal wieder – ein Gesetz der Großen Koalition gekippt haben. Alle auf Basis dieses Gesetzes gespeicherten Daten müssen nun gelöscht werden. Aber, das Gericht hat eine Speicherung von Telekommunikationsdaten nicht grundsätzlich für verfassungswidrig erklärt. Basis dieses Gesetzes war eine EU-Richtlinie, die in den Mitgliedsländern unterschiedlich oder gar nicht (Schweden) umgesetzt wurde.

Was das nun für die deutsche Gesetzgebung bedeutet, bleibt der näheren Lektüre des Urteils vorbehalten. Politisch ist festzuhalten, dass beide Volksparteien mit den Bürgerrechten und dem Datenschutz auf Kriegsfuß stehen. Ihnen ist im Zweifel ein Übermaß an Scheinsicherheit lieber, als die Freiheit zu bewahren, die sie vorgeben, schützen zu wollen.

Justizsenator Steffen – Karlsruher Richter zeigen der Überwachungsgier die rote Karte

Stellungnahme bündnis-grüne Bundestagsfraktion

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