Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat mit SAGA GWG vereinbart, dass diese jährlich mindestens 3.000 berechtigte Haushalte mit Sozialwohnungen versorgt, davon mindestens 1.700 mit Dringlichkeitsschein.
Damit sichert der Schwarz-Grüne Senat die soziale Wohnraumversorgung und setzt dem Auslaufen der Sozialbindungen bei Teilen des Sozialwohnungsbestandes etwas entgegen. Hamburg hat derzeit etwa 100.000 Sozialwohnungen. Die Anzahl geht in den nächsten Jahren durch das Auslaufen der Sozialbindungen zurück. Insbesondere für Wohnungsuchende mit Dringlichkeitsschein kann es bedeuten, dass sie nicht sofort eine freie Wohnung bekommen können. Vor diesem Hintergrund haben die BSU und SAGA GWG einen Rahmen definiert, unter dem eine verlässliche Versorgungsperspektive insbesondere für diese Gruppe von Wohnungsuchenden geboten werden kann.
Diese Vereinbarung kann als Vorbild dienen: Auch mit anderen Wohnungsunternehmen, insbesondere aus dem Genossenschaftsbereich, wollen wir Gespräche in diese Richtung führen. Im Gegenzug zur Versorgungsverpflichtung erhält SAGA GWG das Recht, Sozialwohnungen frei zu belegen.
Besonders wichtig: Für Schanze, Karo, St. Georg und St. Pauli gilt dabei die Sonderregel, dass bei Belegung einer Sozialwohnung mit einem eigentlich nicht berechtigten Haushalt die entsprechende Austauschwohnung im gleichen Stadtteil liegen muss. Damit wird Verdrängungsgefahren in Szenestadtteilen vorgebeugt.
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