Rechts- und Innenpolitik

Neue Vorschläge für Bürgerentscheide

FrankieRoberto@flickr.com
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Parlamentarier und Mehr Demokratie arbeiten an neuen Regeln

Seit 1 1/2 Jahren arbeiten Abgeordnete aller Fraktionen und Mehr Demokratie, zuerst auf grüne Einladung, nach der Bürgerschaftswahl auf rot-grüne Einladung hin, an neuen Regeln für die Bürgerentscheide (den kleinen Volksentscheiden auf bezirklicher Ebene) in Hamburg. Anfang 2012 soll ein Gesetzentwurf die Bürgerschaft erreichen.Heute am 1. Dezember 2011 berichtet das Hamburger Abendblatt über den aktuellen Stand der Verhandlungen zwischen den Fraktionen und Mehr Demokratie in Hamburg. Natürlich steht noch nichts fest, denn die Abgeordneten der Fraktionen haben nur den Auftrag einen Gesetzesvorschlag zu entwickeln, der dann allen 5 Fraktionen der Hamburger Bürgerschaft vorgestellt wird. Ziel ist ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf für eine Neuregelung der Bürgerentscheide auf Bezirksebene. Hier ein Auszug der geplanten Neuregelungen:

  1. das Bezirksamt prüft verbindlich den Inhalt des Bürgerbegehrens bei Bekanntgabe, dies muss spätestens bis zur Abgabe eines Drittel der notwendigen Unterschriften abschließend erfolgen. Zieht der Senat die Zulässigkeitsprüfung an sich, unterrichtet er unverzüglich die Bürgerschaft
  2. Nach Abgabe eines Drittels der notwendigen Unterschriften für ein Bürgerbegehren tritt die Sperrwirkung für das Bezirksamt spätestens nach 10 Tagen (Auszählzeit) ein (vorausgesetzt ist gab eine positive Zulässigkeitsprüfung). D.h. die Verwaltung darf keine dem Bürgerbegehren entgegengesetzte Maßnahme mehr durchführen, bis innerhalb von 6 Monaten alle notwendigen Unterschriften gesammelt und abgegeben werden.
  3. Die Bezirksversammlung kann selbst vom Zeitpunkt der Feststellung der Zulässigkeit eines oder mehrerer Bürgerbegehren/s bis zum Ende der Sperrfrist diese/sr Bürgerbegehren nach Anhörung der beteiligten Vertrauenspersonen einen Bürgerentscheid ansetzen und so die Fristen eines Bürgerentscheid im Bezirk beschleunigen.
  4. Der Bezirksabstimmungsleiter kann mehrere Bürgerentscheide auf einen Tag bündeln und mit Zustimmung der Bezirksversammlung von Terminfristen abweichen.
  5. Die Inhalte eines Bürgerentscheids, die nicht in der Zuständigkeit der Bezirksversammlung liegen, sollen für die Bürgerinnen und Bürger kenntlich gemacht werden
  6. Bei Streitigkeiten über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens können die Vertrauensleute das Amt für die Bezirke für eine Schlichtung anrufen und um Vermittlung bitten (genaues Verfahren noch offen)
  7. Die Bezirksabstimmungsleiter sollen genauso unabhängig und weisungsungebunden gestellt werden, wie der Landesabstimmungsleiter.
  8. Die Moderationsmöglichkeiten zwischen Vertrauensleuten der Bürgerbegehren und der Bezirksversammlung sollen ausgebaut und mit Fristverlängerung verbessert werden.
  9. Analog zum Volksentscheid soll es in Zukunft ein Heft der Bezirksversammlung mit Informationen zum Bürgerentscheid geben, indem die Meinungen der Fraktionen auf der einen Seite und die der Bürgerinitiative auf der anderen Seite dargestellt werden.
  10. Für 2 Jahre darf nach einem Bürgerentscheid nicht zum gleichen Thema ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht werden.

Das Thema Quoren (Mindestzustimmungshürden) für die Bürgerentscheide ist immer wieder in den Gesprächen und Verhandlungen aufgetaucht. CDU und SPD haben sich mit Vorschlägen abgewechselt. Die Vertreter von Mehr Demokratie haben deutlich gemacht, dass sie dann die Verhandlungen am Runden Tisch verlassen würden und bei Verabschiedung von Mindestabstimmungshürden (im Gespräch waren und sind 20% der Wahlberechtigten) einen neuen Volksentscheid nach der Verbindlichkeitsklausel in der Hamburger Verfassung anstreben würden.

Die Befürworter von Mindestabstimmungshürden beziehen sich auf eine gleiche Regelung für Volksentscheide auf Landesebene, warum dann nicht auch auf Bezirksebene? Untermauert wird das Anliegen, mit dem Argument, wenn nur eine kleine Minderheit, wie zuletzt in Nord mit dem Bauvorhaben Langenhorn 73 (mit ca. 14% Beteiligung), dann entscheiden kann, ist das undemokratisch und dient nicht dem Gemeinwohl.

Ich sehe das kritisch, weil wir dann kaum noch Anliegen aus den Stadtteilen mit der direkten Demokratie lösen können. Natürlich sind oft Bauvorhaben Gegenstand von Protesten. Bei den groß geschnittenen Bezirken in Hamburg ist es aber schwer, weit entfernte Stadtteile für die örtlichen Probleme in anderen Stadtteilen zu begeistern. Alternativ dann Bürgerentscheide auf Stadtteilebene einzuführen birgt aber die Gefahr von Sankt Florians Entscheidungen, weil dann die Stadtteile sich unbequeme Punkte wie zum Beispiel eine Drogenberatung oder eine Flüchtlingsunterkunft vom Leib halten können. Gemeinwohlinteressen würden so auch unter die Räder kommen. In der Struktur einer Einheitsgemeinde, in denen die Bezirke keine abschließende Regelkompetenz haben, wie die Kommunen in Flächenländern, ist das eine schwer auflösbare Problematik.

Ich bin daher der Überzeugung, dass wir die o.g. Neuregelungen zusammen verabschieden sollten und wir sehen müssen, wie sich bewähren. Sollte es zukünftig in erhöhten Masse Bürgerentscheide gegen den sinnvollen Bau von Wohnungen geben, können diese z.B. auch mal an einen Tag zur Abstimmung kommen und die Hamburger können dann gebündelt mal über 1.000 neue Wohnungen entscheiden, das kann die Beteiligung dann auch erhöhen. Am Ende kann der Senat auch immer frühzeitig bei Erreichen der notwendigen Unterschriften für ein Bürgerbegehren den Bau an sich ziehen (evozieren) und so einen Bürgerentscheid verhindern, wenn aus seiner Sicht gesamtstädtische Interessen berührt sind.

Wie ist Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie mir (siehe Kommentarfunktion unten)

Ältere Posts dazu:

Rathausgipfel zur Zukunft der Bürgerentscheide

Ikea in Altona: Zweite Abstimmung ist überflüssig

3 Kommentare Neues Kommentar hinzufügen

  1. Wilfried Weiß sagt:

    Hallo, Farid!
    Ich halte in bestimmten Bereichen ein Bürgerbegehren und/oder eine Bürgerbefragung für gute Instrumente der Demokratie mehr Transparenz und Nachdruck zu verleihen. Allerdings muss eine Bürgerentscheidung auch von juristischer Relevanz sein.
    Die damalige Bürgerumfrage wegen der Privatisierung der öffentlichen Krankenhäuser hatte keine Releveanz. Über 76% der Befragten waren gegen eine Privatisierung. Die Folgen sind z.B. in und an den Häusern des Asklepios-Konzerns ablesbar.
    Ein rechtstaatlicher Bürgerentscheid darf die ureigenen Domänen für demokratische Entscheidungen des Staates (Schule, Polizei, Gesundheit, Sicherheit etc.) nicht veräußern, da dann alle Solidarprinzipien aufgehoben und den privaten Gewinnmaximierungen untergeordnet werden.

  2. Farid Müller sagt:

    Lieber Wilfried,
    recht hast Du!
    Und weil, der damalige alleinregierende CDU-Senat den Volksentscheid zur Privatisierung der städtischen Krankenhäuser ignorierte, habe ich mich mit vielen anderen für die Verbindlichkeit von Volksentscheiden eingesetzt. Dies konnte ich dann 2009 mit der schwarz-grünen Koalition und auch der damals oppositionellen SPD und Linken in der Hamburger Verfassung verankern. Seitdem gibt es eine Verbindlichkeitsklausel für Volksentscheide, aber nicht für Bürgerentscheide auf Bezirksebene (Kommunalebene) in Hamburg. Das jetzige Gesetz behandelt nur die Bürgerentscheide auf Bezirksebene, die am Ende nicht formal verbindlich sein können, weil Hamburg eine Einheitsgemeinde ist und die Bezirke keine kommunale Eigenständigkeit haben. Ich finde aber, wenn es einen Bürgerentscheid gibt, sollte er auch vom Senat respektiert werden, und wenn gesamtstädtische Interessen betroffen sind, kann und muss der Senat die Entscheidung an sich ziehen, aber bitte vor einem Bürgerentscheid und nicht danach.
    Was die städtischen Unternehmen und Organisationen betrifft, die Du nennst, so gibt es für Öffentliche Unternehmen bisher kein Verkaufsverbot in der Verfassung. Ein solcher Vorstoß als Volksinitiative ist übrigens im letzten Jahr seitens Verdi gescheitert, weil nicht genug Unterschriften zusammengekommen waren (10.000 sind nötig).

    Herzlichen Gruß
    Farid

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