St. Georg: Ein Freier-Kontaktverbot soll Freier verschrecken
Der SPD-Senat will im Sperrgebiet in St.Georg ein Freier-Kontaktverbot einführen. Mit dieser Maßnahme soll die seit Jahren immer schwieriger werdende Situation in Teilen St.Georgs abgemildert werden. Freier haben im Sperrgebiet künftig mit Bußgelder bis zu 5.000€ zu rechnen, wenn Sie bei einem Sex-Anbahnungsgespräch erwischt werden. Bisher haben die Bußgelder nur die Frauen getroffen, das soll sich nun ändern.Das ist neu für Hamburg, dass auch die Freier bestraft werden, wenn sie in einem Sperrgebiet Prostituierte ansprechen. Bisher sind die Bußgelder immer an die Frauen gegangen, und haben die Situation eher verschärft, als entschärft. Denn die Zwangsprostituierten aus Ost-Europa, die in den letzten Jahren in großer Zahl in St.Georg anschaffen gehen müssen, waren von ihren Zuhältern und Peinigern „angehalten“ ihre Bußgelder wieder reinzuholen, eben mit mehr Arbeit.
Die Kripo hat seit Jahren erhebliche Probleme dieser Zwangsprostitution Herr zu werden, denn die Menschenhändler arbeiten mit miesen Methoden und setzen die Familien im Herkunftsland auch unter Druck, sollten die Frauen hier „Ärger“ machen. Es gab zwar Fahndungserfolge, aber diese stehen in keinem Verhältnis zu den Fallzahlen, die wir in St.Georg erleben. Eben, weil die Beweislage so schwierig ist. Klassische Zeugenschutzprogramme versagen, weil eben nicht nur die Frauen geschützt werden müssten, sondern auch die Angehörigen im Herkunftsland. Das jedoch ist mit den Bordmitteln der Hamburger Polizei nicht so einfach zu organisieren.
Die Anwohnerinnen und Anwohner jedenfalls haben diese Veränderung in der Prostituiertenszene seit Jahren miterlebt. War die Situation mit der Beschaffungsprostitution (Drogen) schon eine Herausforderung, so ist die neue Entwicklung mit viel mehr Frauen, für viele nicht mehr zu ertragen. Durch die gute Arbeit von Ragazza (Projekt zur Betreuung von drogenabhängigen Prostituierten) hatte sich die Situation auch erheblich verbessert im Stadtteil. Doch die vielen neuen Zwangsprostituierten haben die Situation durch Aggressivität auch gegenüber den Anwohnern und Streit mit Freiern und Zuhältern auf der Straße eskalieren lassen.
Die hilflosen Maßnahmen gegen die Frauen haben, wie gesagt nicht geholfen, sondern haben das Gegenteil bewirkt. Und wohl gemerkt, es geht hier nicht darum ein an sich legales Gewerbe (gerade wir Grüne haben dieses älteste Gewerbe der Welt ja in unserer rot-grünen Regierungszeit aus dem illegalen herausgeholt), sondern es geht hier darum, ob und wie die Sperrgebietsverordnung durchgesetzt werden kann. Diese existiert seit 1980 und soll die Anwohner vor Straßenprostitution „schützen“.
Niemand sollte so naiv sein oder so eine Hybriss haben wollen, die Prostitution aus einem Bahnhofsviertel wie St.Georg völlig zu verdrängen, und abseits davon, gehört dies auch zu diesem Stadtteil in sozialveträglichen Maßen dazu, finde ich. Dennoch, hat sich die schwierige Balance zwischen einer Akzeptanz dieser Situation und den aktuellen Entwicklungen eben verändert.
Ob nun, ein Freier-Kontaktverbot eine Lösung sein kann, und wenn ja, wofür, wollen meine Fraktion und ich in einer Anhörung herausfinden. Denn so ein Frei-Kontaktverbot existiert bereits in einigen deutschen Großstädten, so dass wir mit Experten aus diesen Städten eine Bestandsaufnahme machen wollen.
Dabei wollen wir u.a. folgendes klären:
- Bewirkt das Freier-Kontaktverbot eine Verdrängung in andere Stadtteile oder in Bordells und „Modellwohnungen“?
- Wenn ja, ist das eine Verschlechterung für die betroffenen Frauen, wenn sie nicht mehr Straßenprostitution nachgehen oder vielleicht sogar eine Verbesserung? Soweit man davon überhaupt bei Zwangsprostitution sprechen kann.
- Führt ein Freier-Kontaktverbot vielleicht zu einem Austrocknen des „Marktes“ für Zwangsprostitution, weil die Rahmenbedingungen für das Anschaffen zu teuer werden (Bordells und Wohnungen kosten mehr als Stundenhotels)?
- Bedeutet eine Verdrängung der Prostituierten in weniger bewohnte Stadtteile eine verschlechterte Sicherheitssituation? (Und hier die Frage, Schutz vor wem? Vor dem Freier? Vor dem Zuhälter und Menschenhändler?
- Welche Maßnahmen bedarf es, dem Grundübel des Menschenhandels und der Zwangsprostitution erfolgreich entgegenzutreten?
Infos zum Thema:
Verordnungsentwurf Freier-Kontaktverbot des SPD-Senats
Presseerklärung des Einwohnervereins St.Georgs
Presseerklärung der GAL-Bürgerschaftsfraktion
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