FDP lehnt als erste Partei die Volksinitiative für ein Transparenzgesetz ab
Die Hamburger FDP lehnt als erste in der Bürgerschaft vertretende Partei die Volksinitiative für ein Transparenzgesetz ab. Gestern brachte die Fraktion einen Antrag in die Bürgerschaft ein, der diese Ablehnung manifestiert. Dies ist deswegen von Interesse, weil gerade die FDP sich besonders viel Mühe gab öffentlich Ihre Unterstützung für das Anliegen kundzutun.
Und dieses Vorgehen ist darüber auch noch ungewöhnlich, weil die Volksinitiative Transparenzgesetz nach der Anhörung im Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung am 28. Februar 2012 zugesagt hat, all die vielen Anregungen und Kritikpunkte für eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs zu nutzen. Inzwischen liegt auch eine Überarbeitung vor und wird zur zeit noch vom Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit geprüft.
Die FDP begründet nun wiederum die Ablehnung der Volksinitiative mit den vielen Kritikpunkten aus der Anhörung und pickt sich einige Passagen des Gesetzes für ihre Initiative heraus. Dabei muss die Hamburger Bürgerschaft zur zeit noch gar nicht tätig werden. Die Initiative kann in Ruhe ihren Gesetzentwurf verbessern und mit diesem dann im August ein Volksbegehren starten. Sollte früher ein überarbeiteter Gesetzentwurf der Bürgerschaft vorliegen, kann das Parlament immer noch übernehmen oder aber eben das Ergebnis des Volksbegehrens abwarten.
In Wirklichkeit liegt der FDP aber wohl doch nicht sehr viel an mehr Transparenz in der Hamburger Verwaltung und nimmt die Anhörung nun zum Anlass, als erste in der Bürgerschaft vertretende Partei auszusteigen. Naja, soweit ich höre, wird es wohl keine Mehrheit für diesen Antrag geben, so bleibt am Ende des Tages wohl nur der Eindruck, auch für dieses Bürgeranliegen ist die FDP kein Hafen mehr…
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