Hamburgs Finanzämter sollen Lebenspartnerschaften gleichstellen
Wir Grünen fordern den Senat in einem Bürgerschaftsantrag am 18. April 2012 auf, Eingetragene Lebenspartnerschaften in Hamburg ab sofort steuerlich mit Ehepaaren gleichzustellen. In den vergangenen Monaten haben zahlreiche Finanzgerichte in den Ländern Homopaaren eine gemeinsame Steuerveranlagung ermöglicht.Noch immer verweigert die CDU/FDP- geführte Bundesregierung im Einkommensteuerrecht eine Gleichbehandlung mit Eheleuten. Zahlreiche gleichgeschlechtliche Paare haben beim Bundesverfassungsgericht dagegen Klage eingereicht. Die Erfolgschancen der Klagen werden von Fachleuten als hoch eingeschätzt.
Nun haben inzwischen diverse Finanzgerichte in den Ländern entschieden, dass ein Ausschluss der Homopaare von der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt und damit verfassungswidrig ist. Damit jetzt nicht zehntausende Homopaare zu den Finanzgerichten laufen, sind die Länder überein gekommen, dass die Finanzverwaltungen entsprechend der Rechtssprechung handeln.
Der SPD-geführte Berliner Senat hat seine Finanzverwaltung bereits angewiesen, dass eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner eine Steuergleichbehandlung beim Finanzamt beantragen können und damit in diesem Punkt gleichgestellt werden. Der SPD-Senat in Hamburg hat dagegen noch nicht gehandelt. Die Regelung gilt bis zum Urteil aus Karlsruhe als vorläufig.
Aus meiner Sicht sollte der SPD-Senat den Weg für eine steuerliche Gleichbehandlung für die über 2500 Eingetragenen Lebenspartner in Hamburg freimachen. Die Finanzämter müssen entsprechend angewiesen, die Paare informiert werden. So sieht meiner Meinung nach eine engagierte Bürgerrechtspolitik für Lesben und Schwule aus.
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