Bürgerschaft übernimmt teilweise Volksini-Gesetz
Heute am 11. Juni 2012 haben die 5 Fraktionen der Hamburger Bürgerschaft bekanntgegeben, dass sie in abgemilderter Form den Gesetzentwurf der Volksini für mehr Transparenz in Hamburgs Verwaltung übernimmt. Ein Volksbegehren und ein Volksentscheid werden damit vermieden. Wir Grüne als Unterstützer dieser Initiative freuen uns, auch, wenn wir weniger Kompromisse eingegangen wären, als die SPD.Morgen am Mittwoch, den 13. Juni 2012 wird der Kompromissgesetzentwurf in der Bürgerschaft von allen 5 Fraktionen verabschiedet, das geplante Volksbegehren im August wird dann von der Volksini abgesagt.
Vorausgegangen war ein längerer Prozess in der Bürgerschaft, nachdem die Volksini im Dezember 2011 innerhalb von 6 Wochen 15.000 Unterschriften sammelte. In meinem Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung hat dann eine sehr versierte Anhörung mit Experten stattgefunden, die deutlich machte, dass der Gesetzentwurf an vielen Punkten überarbeitet werden musste. Auch der Datenschutzbeauftragte hat sich massiv eingeschaltet und mit seiner Kompetenz den neuen überarbeiteten Gesetzentwurf ermöglicht.
Vor einigen Wochen dann, hat die SPD-Mehrheitsfraktion Verhandlungen mit der Volksini mit dem Ziel eines Kompromisses aufgenommen, der aktuelle Gesetzentwurf ist das Ergebnis dieses Kompromisses. Wir Grünen haben auch bei dieser Überarbeitung darauf geachtet, dass der Schutz von persönlichen Daten nicht vernachlässigt wird.
In der Sache selbst hätten wir Grünen weitaus weniger Kompromisse verhandelt, als die SPD. Die Reduzierung der Veröffentlichungspflicht nur Verträge der Stadt zur Daseinsfürsorge wäre es uns entschieden zu wenig gewesen. Zwar können auch andere Verträge auf Nachfrage veröffentlicht werden, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Hier war der überarbeitete Gesetzentwurf nach der Anhörung klarer und besser aus unserer Sicht.
Dennoch stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu, weil er ein großer Schritt nach vorne ist. Verbesserungen an der Veröffentlichungspflicht sind ja in Zukunft nicht ausgeschlossen. Größte Baustelle des SPD-Senats wird nun die Umsetzung in der Verwaltung sein und die Schaffung und Finanzierung einer Internetplattform für alle die zu veröffentlichen Akten.
Fazit: Das Volk kann notwendige Reformschritte oft besser anschieben, als die Parlamente. Gerade auf Bundesebene fehlt uns dieser Impuls des Volkes, die Bundespolitik wäre ganz sicher besser, wenn das Volk zwischen denn Wahlen mit entscheiden könnte.
Weitere Infos:
Presseerklärung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Presseerklärung aller Fraktionen Transparenzgesetz
Ältere Posts:
Unterschreiben für mehr Transparenz
Liebe LeserInnen, damit der Post nicht zu lang wird, schreibe ich hier ein paar Punkte auf, welche Kompromisse die SPD der Ini abgerungen hat: 1. Einschränkung der Veröffentlichungspflicht für Verträge der Stadt auf „Verträge, die die Daseinsvorsorge betreffen“, siehe § 2, Abs.10;
2. Erweiterung des Begriffs „Schutz des Exekutiven Kernbereichs der Regierung“; dieser Begriff wurde durch den Begriff “ unmittelbare Willensbildung des Senats“ (§6) ersetzt und lässt weniger Infos zu als der bisherige Begriff. 3. Die Informationspflicht wird eingeschränkt durch „spezialgesetzliche Regelungen“ (§9,Abs.1), diese Formulierung wurde neu reingenommen. D.h., wenn in einem anderen Gesetz eine Veröffentlichung ausgeschlossen ist, dann gilt das Transparenzgesetz nicht. Theoretisch könnte jetzt die SPD in vielen Gesetzen solche Einschränkungen einbauen, leider gibt es aber solche Einschränkungen schon zu hauf. Soweit erst einmal die Einschränkungen der SPD. Farid Müller
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