Heute am 19. Februar 2013 hat das Bundesverfassungsgericht das Adotionsrecht von Eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartner gestärkt. Ein lesbisches und ein schwules Paar (aus Hamburg!) hatten bis zum Bundesverfassungsgericht geklagt, um die sogenannte Sukzessivadoption zu ermöglichen. In beiden Fällen hatten der eine Lebenspartner ein Kind allein adoptiert. Nun ging es darum, dass auch die Lebenspartnerin das Erziehungsrecht bekommt. In Ehen ist dies ausdrücklich möglich, und beide Paare hatten hier auf Gleichbehandlung geklagt…
Das höchste deutsche Gericht hat nun die Sukzessivadoption auch für Eingetragene Partnerschaften sofort für möglich erklärt und den Gesetzgeber (Bundestag) Zeit für eine Neuregelung bis Juli 2014 gegeben.
Die Grüne Bundestagsfraktion hat bereits einen Gesetzentwurf angekündigt und wird versuchen, mit dem Urteil im Rücken, dafür eine Mehrheit in Deutschen Bundestag zu bekommen.
Mal wieder missbraucht die Merkel-Regierung das höchste deutsche Gericht, um unangenehme politische Entscheidungen für die CDU-Stammklientel zu vermeiden. So kann die CDU immer sagen, wir wollten es nicht, nun müssen wir aber wohl (gezwungen von den Richtern).