Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Gleichstellung homosexueller Paare. Sie bestätigt den Weg, den Hamburg mit seiner „Hamburger Ehe“ als erste offizielle Partnerschaft von schwulen und lesbischen Paaren schon 1999 gegangen ist. Zwei Jahre später wurden dann in Altona erste Paare als Eingetragene Lebenspartner getraut.
Das ist ein großer Tag für alle Homo-Lebenspartner, die seit Jahren füreinander einstehen – bisher ohne echte Gleichstellung im Recht und bei der Steuer. 14 Jahre nach der Hamburger Ehe kann unsere Stadt stolz sein, dass sie sich als erste in Deutschland auf diesen Weg gemacht hat. Wir Grüne freuen uns über diesen Richterspruch aus Karlsruhe, denn wir streiten seit langem für die komplette Gleichstellung. In einem zweiten Schritt setzen wir uns in unserem Bundestagswahlprogramm für die Reduzierung des Ehegattensplittings für alle ein.
Für die schwarz-gelbe Regierungskoalition in Berlin offenbart diese Entscheidung ein erneutes Versagen des Bundestages, der die Gesetzgebung mit seiner Unions-/FDP Mehrheit aus polittaktischen Erwägungen an Karlsruhe delegiert hat. Der Bundesrat ist längst weiter und hat in einem Gesetzentwurf aus Rheinland-Pfalz die Öffnung der Ehe dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt. Vor dem Hintergrund des Verhaltens der Bundesregierung ist eine solche Entscheidung in dieser Wahlperiode allerdings nicht mehr zu erwarten.
Spanien, Großbritannien, Niederlande, Schweden, Dänemark, Belgien, viele US-Bundesstaaten und zuletzt Frankreich haben die Ehe für lesbische und schwule Paare längst geöffnet. Dieser Weg ist auch für Deutschland vorgezeichnet, wenn nicht mit diesem Bundestag, dann mit dem nächsten.
Was jetzt im Bundestag passieren muss…..
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